Anzeige wegen Diebstahl. Parfum geklaut im Wert von 200 Euro. Was passiert nun?

2 Antworten

Da wird ein Geldstrafe (Strafbefehl) dabei rauskommen. Die Höhe bemisst sich nach Tagessätzen und ihrem Monatseinkommen. Mit 21 wird sie nach Erwachsenenstrafrecht behandelt. Wenn sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist, kommt es zu einer öffentlichen Verhandlung.
Für den Knast müsste man öfter erwischt werden oder die Geldstrafe nicht bezahlen. Bei Letzter muss dann eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten werden.

Wenn es das allererste Mal war, dann hat sie nicht viel zu befürchten. Wichtig ist aber, dass sie zur Vernehmung zur Polizei geht und sich äußert, falls sie Post mit der Vorladung erhalten sollte. In den meisten Fällen wird dann das Verfahren eingestellt. Im schlimmsten Fall drohen sonst halt Sozialstunden.