Erstausstattung für Herd Spüle?

2 Antworten

Wenn Du bislang weder Herd noch Spüle als Erstausstattung vom Jobcenter bekommen hast, dann stell' einen Antrag.

Selbst, wenn diese Gegenstände bereits als Erstausstattung gewährt wurden, kannst Du einen neuen Antrag stellen.

Und googel mal nach Sonderbedarfen bzw. nach einmaligen Bedarfen.

Eine Spüle gehört zur Grundausstattung einer Mietwohnung. Das könnte vom JobCenter auch so gesehen werden.