Erdgas-Grundversorger ignoriert meinen Wunsch "Grundversorgung" anstatt "Ersatzversorgung"?
Hallo,
mein bisheriger Erdgas-Versorger (Stadtwerke Flensburg) hat mir "aufgrund der aktuellen Marktsituation" zum 30.11.2022 gekündigt, so daß ich zum 1.12.2022 automatisch an den Grundversorger falle. Dort gibt es 2 Tarife: "Grundversorgung" und die 3x teurere "Ersatzversorgung". Ich habe dem Grundversorger geschrieben das ich ab 1.12.2022 in den Tarif "Grundversorgung" möchte, was jedoch ohne Antwort ignoriert wurde.
Im Internet habe ich gelesen das der Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet ist mir die Grundversorgung anstatt Ersatzversorgung anzubieten, wenn ich ihm dies mitteile.
Gibt es hierfür einen Gesetzes-Paragraphen, so daß ich mein Anliegen besser argumentieren kann?
Viele Grüße und vielen Dank.
warum nimmst du nicht den " Gas ist gratis ! Tarif " ?
sorry aber warum schreibst du das? Die Grundversorgung kostet bereits das Doppelte meines bisherigen Tarifes und die Ersatzversorgung wäre 6x teurer
3 Antworten
Alles richtig gemacht, Du hast den Grundversorger, nachdem die Stadtwerke Flensburg den Sondervertrag gekündigt haben, informiert. Damit gibt es keinen Grund Dich in die Ersatzversorgung „zu schubsen“. Damit kommst Du in die normale Grundversorgung, die in jedem Fall günstiger ist als jeder andere Anbieter. Hier gibt es einige gute Infos, auch mit Paragraphen: https://www.finanztip.de/grundversorgung/
Vielleicht hilft dieser Artikel weiter:
Hallo,
ich bin auch betroffen von der Kündigung durch die Stadtwerke Flensburg. Auf der Seite der Verbraucherzentrale steht ja in der Tabelle, dass man im Falle einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit durch den Anbieter durch die Grundversorgung und nicht über die Ersatzversorgung versorgt würde.
Ich habe das Kündigungsschreiben gerade nicht zur Hand, aber ich glaube, dass es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Das steht auch so in diesem Artikel: https://www.pressreader.com/germany/hamburger-morgenpost/20220929/281844352511823
Der Grund ist zwar, dass die Stadtwerke Flensburg kein Risiko mehr eingehen wollen wegen der stark schwankenden Preise, eine vorzeitige Kündigung der Netznutzungsverträge zwischen den Netzbetreibern und den SW kann aber eigentlich ja nicht vorliegen, weil ja Kunden, die noch eine längere Mindestlaufzeit haben (wohl weil sie noch nicht über ein Jahr dabei sind), ja auch noch bedient werden. (siehe Artikel).
Auch steht in dem Artikel, "Außerordentliche Kündigungen gibt es nicht". Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass man den Zählerstand zum Ende hin notieren soll. Ich denke, dass es sogar sehr sinnvoll sein kann, den -Stand öfter zu fotografieren, am besten jeweils mit aktueller Tageszeitung im Bild (um den Zeitpunkt zu belegen), vor allem, wenn man plant dann plötzlich den Verbrauch stark einzuschränken.
Viele Grüße
warum weißt du nicht, dass es gratis Gas gibt? Harz4, Bürgergeld und die Neubürger bekommen Gas gratis. Die Heizungskosten werden übernommen. Versuch dich zu erkundigen, vielleicht bekommst du auch was.