Brauch ich ein Lagerraum für Lebensmittel verkaufen?

3 Antworten

Hallo Markusklug, ich denke du brauchst vorerst keinen Lagerraum bzw. richtig lagern musst du die Lebensmittel klar.

Aber ich denke so fern diese zum Beispiel in einer Küche oder einem Raum sauber und trocken bei Zimmertemperatur gelagert werden. ( Je nach Lebensmittel unterschiedlich musst du drauf achten das nicht über eine Max. Temperatur kommst z.b. 20 Grad)

Um das zu wissen kann man sich aber belesen oder aber beim Gesundheitsamt eine Schulung machen in der man dies lernt kostet nicht viel und du hast einen entsprechenden Nachweis. Die Schulung geht auch nur ein paar Std.

Das heißt so fern du die LM sauber und trocken und bei entsprechender Temperatur lagerst sollte es auch in deiner Wohnung möglich sein.

Sollte dein Start ein voller Erfolg sein und du mehr Platz benötigen kannst du dir immer noch einen geeigneten Lagerraum anschaffen.

Lass dich nicht entmutigen jeder ist mal klein angefangen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du wohnst in einer Mietwohnung. Du benötigst jedoch für dein Gewerbe einen Firmensitz. Dein Vermieter müsste ansonsten beantragen, aus deiner Wohnung eine Gewerbeimmomilie zu machen. (das geht auch für einzelne Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.) das ist mit Kosten verbunden. Will er das? Hast du das mit ihm besprochen? Wo wohnst du dann? ….

einen Gewerbeschein hast du?

das Gesundheitsamt ist mit der Lagerung der Lebensmittel in deiner Wohnung einverstanden?

spätestens wenn deine Nachbarn mitbekommen, dass du regelmäßig LKW-Ladungen Ware bekommst, werden die mal beim Vermieter nachhorchen.

Meines Wissens ist neben der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt eine Meldung bei der Lebensmittelüberwachung notwendig, wenn du Lebensmittel inverkehrbringst.

Hier kann man dir sicher auch alle konkreten Fragen beantworten.

Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist m.E. ebenfalls notwendig, auch, wenn du keine leicht verderblichen LM vertreibst.

Zur Lektüre:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/Lebensmittelsicherheit/Vorschriften/Hinweise-zum-Inverkehrbringen-von-Lebensmitteln.html