Ebay Auktion Verkaufpflicht?

7 Antworten

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Du bist definitiv verpflichtet die Ware an den Käufer für das letzte Gebot zu verkaufen . Auch der Käufer ist verpflichtet die Ware auf die er das höchste Gebot abgegeben hat zu kaufen , bzw. zu bezahlen .


thehuen 
Beitragsersteller
 16.12.2023, 16:22

Echt?
Also wenn man jetzt eine Unze Gold verkauft und das letzte Gebot 20€ wäre muss man theoretisch für diese 20€ verkaufen oder?

MichaelSAL74  16.12.2023, 16:23
@thehuen

BINGO. Du hast es erfaßt

Gebote sind bei ebay bindend, drum kann man ja auch Mindestgebotshöhe (in manchen Kategorien) angeben

Waldmensch70  16.12.2023, 16:35
@thehuen
Echt?
Also wenn man jetzt eine Unze Gold verkauft und das letzte Gebot 20€ wäre muss man theoretisch für diese 20€ verkaufen oder?

Ja, genau.

Ist ja die eigene Schuld des Anbieters, wenn er sie mit "1€ Startpreis" als Auktion einstellt.

Da gab es auch schon Gerichtsurteile dazu, weil da mal ein Neuwagen für wenige tausend Euro versteigert wurde und der Verkäufer (ein Autohaus) den nicht rausrücken wollte, weil der Wagen deutlich mehr wert war.

So ist das. Du kannst natürlich gleich mit 30 euro anfangen - aber dann ist die Einstellgebühr höher und das Risiko, dass du dadurch Minus machst, wenn niemand bietet, bzw. so hoch einsteigen will.

Ich habe immer kostenlos mit 1 Euro Startgebot eingestellt...und dann halt die Zähne zusammengebissen, wenn der Artikel nicht mehr als Euro 2,27 gebracht hat...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

thehuen 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 17:48

Man könnte theoretisch doch dann ein Freund bitten wenigstens 3€ zu bieten oder :)

Jein, es gibt Kategorien bei eBay, da kann der Verkäufer einen Mindestpreis einstellen, der erreicht werden muss, damit ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt. Das ist aber eine kostenpflichtige Option und dann wird auch angezeigt, wenn der Mindestpreis nicht erreicht ist.

Ansonsten gilt, dass beim Abschluss ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag entstanden ist. Der Verkäufer hat es ja ein Stück weit selbst in der Hand indem er den Startpreis anpasst.

Ja, beide sind verpflichtet.

Der Verkäufer erklärt sich mit Einstellen des Angebots damit einverstanden es auch zum gebotenen Preis zu verkaufen. Das ist rechtlich bindend. Wenn er eine Mindestmenge an Geld haben möchte, dann kann er ja den Startpreis entsprechend hoch festsetzen.

Und der Käufer erklärt sich (ebenso gesetzlich bindend) mit Abgabe des Gebots bereit die Ware dafür auch zu kaufen, wenn er den Zuschlag erhalten sollte.

Ja, natürlich, damit ist ein Kaufvertrag entstanden.