eBay Kauf bindend wenn ich schon unterlegener Bieter war?
Ich habe bei eBay auf einen Artikel geboten. Dann wurde ich lange vor Ablauf der Auktion von einem anderen Bieter überboten. Kurioserweise wurde das Gebot des Höchstbietenden 1 Minute vor Ablauf der Auktion zurück genommen und eBay und der Verkäufer sind nun der Meinung, dass ich der Käufer bin und zahlen soll. Im übrigen soll ich mein Höchstgebot zahlen, dass ja überhaupt erst durch den Höchstbietenden, der dann zurückgezogen hat, "ausgereizt" würde. Ich Frage mich, warum soll ich hier in der Pflicht sein und nicht der ursprünglich Höchstbietende. Und außerdem: eBay hat direkt beim Angeben meines Gebotes angezeigt, dass ich überboten wurde und damit raus bin.
2 Antworten
nein, du bist nicht zum Kauf verpflichtet, denn das, was da gelaufen wird, nennt man shill bidding und ist ein Verbrechen!
du kannst (wenn du den Artikel noch willst) versuchen, dich mit dem Käufer darauf zu einigen, diesen maximal um eine Steigerungsstufe über dem Drittgebot zu kaufen. du kannst dem auch Nachdruck verleihen, indem du ihm androhst, Anzeige bei der Polizei wegen Shill Bidding zu erstatten.
Betrug. "in Deutschland, ist Shill Bidding jedoch als Betrug strafbar und kann zu erheblichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen."
Komisch dass man hier in erster Linie nur etwas über Schadensersatz und Unterlassungserklärungen liest.
Problem bleibt jedoch, wie korrekt in meinem Posting: Käufer muss Beweisen!
die obligate Alternative zu so einem Beweis ist, dass die Auktion so rückabgewickelt wird , als hätte der zurückgetretene Höchstbieter nie daramn teilgenommen, also dass er Fragesteller den Artikel zum Höchstgebot des Drittbietenden, plus eine Steigerungsstufe, erhält. - aber SICHER NICHT, dass er zu seinem Höchstgebot zum Kauf verpflichtet wäre!
Hier fehlt die Täuschung (das besagt § 263 StGB ua. auch), da der Bietende (der Fragesteller) freiwillig, den vermeintlichen Lockvogel überbieten will.
Deswegen wurden Anzeigen dahingehend (zb. von der Staatsanwaltschaft Darmstadt) eingestellt.
Teuer kann es dennoch werden, wenn man es nachweisen kann dass hier Shill-Bidding stattgefunden hat.
bitte wie kommst du darauf, das er freiwillig den Lockvogel überbieten will? in der Fragestellung sagt er nämlich genau das Gegenteil: er sieht nicht ein, warum er sein Höchstgebot zahlen soll, nur weil es durch den abgesprungenen "Höchstbieter" ausgereizt und bekannt wurde! so funktionieren rechtmäßige Auktionen nämlich nicht: da zahlt man als Höchstbietender das Höchstgebot des zweithöchst Bietenden plus eine Steigerungsstufe, ganz egal, wie hoch das eigene Höchstgebot gelegen hätte!
bitte wie kommst du darauf, das er freiwillig den Lockvogel überbieten will? in der Fragestellung sagt er nämlich genau das Gegenteil: er sieht nicht ein, warum er sein Höchstgebot zahlen soll, nur weil es durch den abgesprungenen "Höchstbieter" ausgereizt und bekannt wurde!
Weil ein freiwilliges Bieten (sein Höchstgebot) keine Täuschungsversuch ist im Sinne des § 236 StGB. DU BIST BEWEISPFLICHTIG ! als Käufer.
Mutmaßungen sind irrelevant.
Kannst du es nicht, musst du bezahlen.
Kannst du es beweisen, bezahlt man es, lässt es sich Liefern und setzt dann mit dem Anwalt eine Schadensersatzklage auf. Fertig. Geht fast immer so durch.
falsch! schon indem er überboten wurde, ist er raus aus der Sache! nicht ER hat einen Vertrag mit dem Verkäufer, sondern der Höchstbieter, und der Verkäufer kann sich AN DIESEM schadlos halten für die Kosten einer Neueinstellung und den Differenzbetrag des siegreichen Gebots udn eines evtl niedrigeren siegreichen Gebotes be einer neuerlichen Versteigerung.
der Zweitbieter hingegen ist wie gesagt völlig außer Obligo.
der Zweitbieter hingegen ist wie gesagt völlig außer Obligo.
Denkst nicht dass diese Aussage widersprüchlich ist ?
Wenn dem so wäre, würde es diese Funktion gar nicht erst geben.
Somit hat eBay selbst genau zu solchen Fällen das System so vorgesehen.
eBay selbst schreibt in ihren Grundsätzen auch wann man ein Angebot zurücknehmen darf / kann. Heise.de schreibt jedoch maximal bis 12 Stunden vor Ende.
nein, da ist gar nix widersprüchlich! einmal überboten = ein für alle Mal raus aus er Sache, ein vertrag entsteht auschließlich zw Verkäufer udn Höchstbieter. So funktionieren nun mal lt Gesetz Auktionen.
welche "Funktion " würde es nicht geben?
Du bist nicht verpflichtet es zu kaufen. Kannst es auch dem VK schreiben das du kein Interesse mehr an den Artikel hat und er den nächsten aus der Liste anschreiben kann. Denn nachdem man Überboten wurde, ist man raus aus der Sache.
Er kann dir ein neues Angebot machen und falls man weiter interessiert ist auch annehmen aber man muss es nicht.
Ui ein Verbrechen.
Welcher Paragraph im StGB war es noch gleich?