Darf man ohne Ausbildung auf seinen eigenen Pferden Reitunterricht geben?!

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Darfst du. Du darfst nur keine gewerblichen Gewinne daraus erzielen (also deinen Lebensunterhalt damit bestreiten bzw deine Tiere hauptsächlich dadurch finanzieren). Ich mach das auch, meine Reiterkinder bringen pro 5 Stunden einen Sack Kraftfutter mit ;) Allerdings musst du drauf achten dass dein Pferd versichert ist bzw die Haftung ausschließen! Sonst kannst du dafür sogar in den Knast wandern wenn einem wirklich was passiert, egal ob am oder ums Pferd.

CrazyDaisy  19.11.2009, 13:44

DH für diese kenntnisreiche Antwort!

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ja,warum denn nicht???ich meine es ist dein pferd und du darfst tun und lassen was du mit ihm willst...und dein schüler muss dann selber entscheiden,ob er eine ausgebildete oder nicht ausgebildete reitleihrerin haben...

Das hier immer leute ihre meinung kundtun, die vom thema null ahnung haben... kopfschüddel na, ist ja schon etwas her, ich geb trotzdem mein senf dazu ;D Wie schon erwähnt: reitlehrer ist kein geschützter beruf. Jeder i*diot kann sich also rl nennen. Du kannst also fröhlich unterricht geben, wem du möchtest, auf welchem pferd du möchtest, und du darfst auch geld dafür nehmen. Keinen "futterzuschuss" sondern echte kohle...;) ABER: reitlehrerhaftpflicht!!! Da kannst du dann wählen, was mitversichert ist: fremdreiter (reitschüler), reitbeteiligungen, fremdpferde (die du vllt reitest) reiter mit eigenem pferd, hunde (sind da oft inkl.) schulpferde (namentlich und anzahl oder nur anzahl) klar ist, je mehr du versicherst, umso teurer ist es. Aber auch umso sicherer im schadensfall. Ob du es anmelden musst, z.b. als kleingewerbe, musst du mit dem zuständigen amt abklären. Das ist sogar von landkreis zu landkreis unterschiedlich. Und zu guter letzt auch von mir: ich war schon bei berufsreitlehrern, den hätte ich noch was beibringen können... Da nehm ich auch lieber die rl die das aus langjähriger erfahrung macht... Und weil es ihr spaß macht, z.b. interessant wäre auch mal, darüber nachzudenken, ob reitlehrer nicht lieber eine abgeschlossenen pädagogische ausbildung haben sollten und man das darauf aufbaut... Das wird aber in keinster weise gefördert...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Arbeit/ Ausbildung verschiedenster Pferde.

Kann ich Dir im Detail nicht beantworten. Wichtig aber ist sicher eine Antwort auf die Frage wer wie und wodurch haftet wenn etwas passiert (z.B. Schüler fällt vom Pferd und bricht sich mehrere Knochen).

Hallo, Reitlehrer ist kein geschützter Begriff, ist ein Graubereich, wie man bei der FN erfragen kann. Für den Unterricht brauchst Du eine Schulpferdeversicherung für Dein Pferd und eine Hilfsreitlehrerversicherung für Dich sowie eine Gewerbeanmeldung mit entsprechender Meldung ans Finanzamt. Ab dem zweiten Pferd ist man schon eine Reitschule und muss eine Genehmigung beim Landratsamt/Amtstierarzt beantragen. Die wollen den Sachkundenachweis Pferdehaltung sehen und den Stall kontrollieren. Kostenpunkt so ca. 300 EUR. Bei Nichtbeachtung drohen mehrjährige Gewerbeuntersagung und Strafen im, ich glaube mehrstelligen T-Bereich, wenn es blöd läuft. Hoffe, das war ausführlich. So ist es zumindestens in Bayern, nehme an, in allen Bundesländern ähnlich.