Darf man ein Einhandmesser oder Zweihandmesser führen oder beides?

5 Antworten

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Ohne "allgemein akzeptierten Grund" (den Du in der Regel nicht wirst nachweisen können) darfst Du ein so genanntes "Einhandmesser" nicht führen.

Was ist ein "Einhandmesser"?

Als Einhandmesser gilt ein Messer dann, wenn es

  • sowohl eine Vorrichtung besitzt, die dazu gedacht ist, die Klinge mit einer Hand ausklappen zu können (z.B. ein "Pin" in der Klinge, ein Loch oder ein "Flipper", also eine überstehende Zunge, mit der die Klinge bewegt werden kann)
  • als auch in aufgeklapptem Zustand "einrastet", man also eine Sperre lösen muss, um die Klinge wieder zuklappen zu können.

Trifft nur eines der beiden Merkmale auf das Messer zu, dann ist es per Definition kein so genanntes "Einhandmesser" und wie ein normales Taschenmesser einzuordnen.

Was bedeutet "Führen"?

Das bedeutet in der Öffentlichkeit zugriffsbereit dabeizuhaben. Wenn es sich in z.B. in einer fest verschlossenen Verpackung (z.B. Blisterverpackung, zugeklebter Karton o.ä.) befindet, dann ist es ein Transport, da man es nicht "mal eben greifen und benutzen" kann.

Und was ist mit "Zweihandmessern"?

Das sind die herkömmlichen Taschenmesser wie z.B. die Schweizer Taschenmesser, die vom Hersteller dafür vorgesehen sind, dass man sie mit zwei Händen öffnet. Meistens haben sie dazu eine Daumenkerbe in der Klinge. Diese darf man dabei haben (außer natürlich auf Veranstaltungen, Volksfesten etc.). Bei denen ist es auch egal, ob die Klinge im aufgeklappten Zustand einrastet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Zweihandmesser dürfen ohne Einschränkung geführt werden. Einhandmesser nur dann, wenn die Klinge nicht verriegelt. Die Messer dürfen zudem keine Waffen i. S. d. WaffG sein (z. B. Dolch, Karambit etc.)

Woher ich das weiß:Hobby

In Übereinstimmung mit dem aktuellen Waffenrecht dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge seit 2008 nicht geführt werden. https://de.wikipedia.org/wiki/Einhandmesser

Zweihandmesser dürfen nach § 42a des deutschen Waffengesetzes in der Öffentlichkeit legal getragen werden.

Beides!

Sowohl ein einhändig zu öffnendes, das nicht verriegelt als auch eines mit einer feststehenden Klinge bis 12cm..

Wichtig - darf keine Waffe sein!

Woher ich das weiß:Hobby