1 Antwort

Da die Trainer aus Metall sind, ist die Klinge schärfbar, somit ist bereits der Besitz verboten. Und nein, die Löcher verhindern NICHT, dass man die Klinge schärfen kann. Wie der erste Händler auf die großspurige Behauptung kommt, sein Trainer wäre in D gesetzeskonform würde mich mal interessieren. Wenn er sich da so sicher ist, kann er bestimmt einen entsprechenden BKA Feststellungsbescheid für sein Produkt vorweisen. Frag doch diesbezüglich mal bei ihm an.

Woher ich das weiß:Hobby
DerAllesHelfer 
Fragesteller
 03.10.2019, 00:35

Dort steht das z.B der Trainer Von Barakuda Stumpf ist und 100% legal ist

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DrCyanide3  03.10.2019, 10:25
@DerAllesHelfer

Ja, das schreibt der Händler. Mich würde aber interessieren wie er darauf kommt. Damit ein Trainer in D legal ist darf die Klinge nicht nur nicht scharf sein sondern sie darf auch nicht SCHÄRFBAR sein. Da die Klinge aus Metall ist, kann sie auch angeschärft werden. Die paar Löcher ändern daran nichts. Solange es für das Ding keinen BKA Feststellungsbescheid gibt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass es in D legal besessen werden darf, würde ich mich hüten wegen so einem Pillepalle einen Verstoß gegen das WaffG zu riskieren. Muss aber jeder selbst wissen.

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Starfishhh704  12.09.2023, 06:33
@DrCyanide3

Es kommt nicht nur auf die Löcher, sondern auch auf die Beschaffenheit des Metalls an... das müsste man doch eigentlich wissen. Also guck dir auf Youtube doch einfach schärfungstests an, da siehst du, dass die Klinge nicht schärfer ist. Und was für BKA Bruder, das ist legal. Steht überall. Wie gesagt hättest du in Chemie mal aufgepasst, würdest du wissen, dass es verschiedene ARTEN von Metall gibt. LG

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Waldmensch70  03.10.2019, 10:40

Nach Deiner Logik wäre also jedes Stück Metall zumindest ein Gegenstand den man nicht führen darf, weil er ja theoretisch spitz und scharf gefeilt werden könnte...

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DrCyanide3  03.10.2019, 13:08
@Waldmensch70

Nein, WaffG lesen, verstehen und dann schreiben. Zudem ist das Führen von scharfen und spitzen Gegenständen nicht generell verboten. Jeglicher Umgang mit schärfbaren Balisongs hingegen schon.

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Waldmensch70  03.10.2019, 18:22
@DrCyanide3

Sorry, aber da muss ich Dir widersprechen.

Messer der Bauform "Balisong" bzw. "Butterfly" sind verbotene Gegenstände, der Besitz alleine ist strafbar. So weit so richtig.

Aber ein Trainer ist de facto kein Messer. Damit fällt es auch nicht unter das WaffG.

Es gibt z.B. auch andere Gegenstände, die genau so aufgebaut sind wie ein Balisong, mit einem Kugelschreiber oder einem (metallenen) Kamm anstatt einer Messerklinge zwischen dan klappbaren Griffstücken. Diese sind frei erwerblich. Eben weil es lediglich um Messer dieser Bauform geht, nicht generell um beliebige Gegenstände, die zufällig einen zweigeteilten, schwenkbaren Griff haben.

Und was das Thema "das könnte man ja anschärfen / anspitzen" angeht:

  1. Ja, wenn man das täte, dann (und nur dann) wäre es wieder ein Balisong-Messer und damit verboten. Aber vorher eben nicht.
  2. Die "Klinge" des Trainers (also das abgerundete Metallstück ohne Schneide) wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aus ordentlichem, gehärteten Klingenstahl bestehen, der überhaupt ordentlich eine Schärfe annimmt. Aber das nur nebenbei, da es hier in dem Zusammenhang eigentlich irrelevant ist. Das ist eher ein technischer Aspekt.

Gegenfrage: Woher beziehst Du Dein Wissen?

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Leestigter  04.10.2019, 00:20
@Waldmensch70

Woher weist du, dass "Trainer" auf der ganzen Welt das selbe bedeutet?

Es gibt z.B.Klingen, die werden als "Trainerklingen" verkauft - der Käufer baut die ein, übt damit und wenn er seine Tricks beherrscht, dann schleift er die Klinge scharf und gut..

Wie kommst du also auf die Idee, dass allein die Bezeichnung "Trainer" etwas legal macht?

Und nun erklär uns diesen Vorgang! - Wie kann das sein, wo du das doch anders erklärt hast..

https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafbefehl-erhalten-Verstoß-gegen-das-Waffengesetz-Butterfly-Messer-Trainer,-stumpfe-Klinge-be-__f524309.html

Es ist wie es ist - ein Butterflyklingenersatz muss auch "nicht schärfbar" sein. Die Standzeit einer geschärften Klinge ist uninteressant..

So wie du meinst, kann ich mir in Österreich legal ein Butterfly kaufen, stumpfe die Klinge und Klingenspitze ab und kann es dann nach Deutschland bringen? - Merkst du deinen Denkfehler?

Was sagst du zu dem Feststellungsbescheid des BKA der so einen Trainer wegen der Möglichkeit des schärfens als verbotene Waffe eingestuft hat? - Ignorierst du das auch?

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Waldmensch70  04.10.2019, 09:10
@Leestigter

Hallo Leestigter,

oh, dann habe ich nichts gesagt!

Mein Wissensstand war bisher, dass wirklich nur "echte" Messer (also mit scharfer Klinge) einen verbotenen Gegenstand darstellen und dass so genannte "Trainer" mit rundem Metallstück anstatt Klinge (also ohne Schneide und ohne Spitze) nicht als Messer gewertet werden und demzufolge nicht unter das Gesetz fallen.

Wie es scheint handhaben das die jeweiligen Richter / Staatsanwaltschaften auch (wieder einmal) uneinheitlich.

Ignorierst du das auch?

Ignorieren kann ich nur Dinge, die mir vorher bekannt sind. Diese Information war mir bisher nicht bekannt. Hätte ich das gewusst, hätte ich meinen obigen Beitrag so natürlich nicht geschrieben.

Danke für die Aufklärung!

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Leestigter  04.10.2019, 10:58
@Waldmensch70

Das ist eine üble Grauzone - selbst die Butterfly Kämme oder Gasbeln oder Flaschenöfner könnte doch jemand scharfschleifen und als Schneidwerkzeug verwenden..

Mit der Sichweise das alles vorsichtshalber nicht zu haben fährt man - besonders wenn man Legalwaffenbesitzer ist und seine WBKs behalten will - am besten. Auf die Einschätzung des kontrollierenden Beamten und dessen Entscheridung, das sicherzustellen oder nur zu ermahnen weil andere Leute bei sowas " nervös" werden könnten würde ich mich nicht verlassen..

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Waldmensch70  04.10.2019, 11:11
@Leestigter

Ja, ich verstehe ja was Du meinst.

Aber mit der selben Logik wäre doch auch jedes Stück Flachstahl ein Gegenstand den man nicht führen darf, weil es ja angespitzt und auf beiden Seite geschärft werden könnte und dann ein Dolch wäre, den man nicht führen darf.

Aber bis das mit dem Stahl stattgefunden hat ist es eben genau nur das: Ein Stück Metall. Nicht gesetzlich relevant. - Und genau so habe ich bisher diese Trainer gesehen.

Ich glaube dir ja, was Du geschrieben hast. Aber wenn man z.B. ml den Text des hier auch verlinkten Feststellungsbescheides liest: Das war ja ein vom Hersteller schon vorgesehener Versuch, das Gesetz zu umgehen. Der hat ja extra auf den "dafür geeigneten Klingenstahl" im Trainer und die Möglichkeit diesen selber scharf zu machen hingewiesen, wenn ich das richtig verstanden habe. - Dümmer gehts ja wirklich nicht.

Aber so ein Trainer wie er z.B. als Drittes vom Fragesteller verlinkt wurde, da denke ich mir dann, dass man da auch mal die Kirche im Dorf lassen sollte...

Mit "hätte, könnte" müssten auch alle Autos und Schaufeln verboten werden, denn damit könnte man ja auch...

Aber gut, das persönliche Rechtsempfinden hat noch nie eine Rolle gespielt vor Gericht. Das werden wir hier auch nicht lösen, diese Diskrepanz. 😉

Ich habe um Löschung meiner inhaltlich falschen und für Leser ggf. gefährlichen Antwort gebeten.

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Exory420  23.01.2020, 11:01

Wenn du dich mal richtig informiert hättest, würdest du sehen, dass die Klingen bewusst Löcher haben, damit sie eben genau nicht geschärft werden können.

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DrCyanide3  23.01.2020, 11:21
@Exory420

Und genau das ist Schwachsinn, da die Löcher ein Schärfen eben NICHT verhindern? Schon mal ein Käsemesser gesehen?

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Motorismo  14.08.2022, 12:40

Das Stimmt null es ist erlaubt auch enn sie aus Metall ist

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