darf ich mit meinem Quad quer parken?

1 Antwort

Ein klares Nein.

Rechtsquelle:

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO)

Abschnitt 9 (Markierungen), lfd. Nr. 74:

Zeichen und Zusatzzeichen:

Parkflächenmarkierung

Ge- oder Verbot:

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

Erläuterung:

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.