Motorrad im Parkhaus parken ohne Parkschein?

4 Antworten

Beides kein Problem.

Aufpassen muss man nur, dass es sich nicht um einen ausdrücklichen Auto-Parkplatz handelt. Der ist mit einem Kraftwagen-Symbol beschildert, und dann dürfen dort nur Kraftwagen parken. Solche Parkplätze sind aber selten. Das Abstellen von Motorrädern auf Fahrradstellflächen oder auf dem Bürgersteig ist dagegen verboten, wird aber manchmal stillschweigend toleriert. Bitte verlassen Sie sich nicht darauf.

Wenn der Kauf eines Parkscheins vorgeschrieben ist, muss natürlich auch für jedes einzelne Motorrad ein gültiger Parkschein gezogen und mit viel Fantasie irgendwo am Fahrzeug, gut sichtbar, befestigt werden. Die Preisfrage lautet also: wo?

Vorschlag: Immer eine Rolle Tesafilm und eine Klarsichthülle dabei haben, in die man den Parkschein stecken kann. Dann die Hülle mit dem Schein auf den Tacho kleben. Das ist ernst gemeint, denn man weiß ja eigentlich im Voraus, dass man mitten in der Stadt parken wird. Wahrscheinlich tut es auch ein Kaugummi als Klebstoff, aber dann darf es nicht windig sein. Und leider gibt es keinen vernünftigen Schutz gegen Parkscheinklau.

Wo es noch Parkuhren gibt, ist die Lage für Motorradfahrer viel erfreulicher. Denn dort kann und braucht die Uhr natürlich nur einmal in Gang gesetzt zu werden, auch wenn sich mehrere Motorräder den Parkplatz teilen. Jedes Krad muss sich aber komplett innerhalb der Parkmarkierungen befinden. Restparkzeiten dürfen ausgenutzt werden.

In den Stauraum unterhalb der Sitzbank passt für alle Fälle außerdem noch eine Parkscheibe (aber bitte nur die billige Version aus Pappe, damit man nicht so traurig ist, wenn sie beim Zurückkommen nicht mehr da ist).

Du kannst auch die Schranken an einem Bahnübergang umfahren. Solltest aber aufpassen, daß Du keinen Zug bekommst!

Meinst Du, weil Du drum herum fahren kannst, mußt nicht bezahlen? Parkhäuser sind oft genug Video überwacht. Da kannst schnell ein teures Ticket kassieren!

Es könnte wie folgt geahndet werden:

a) Parkverstoß - Bußgeld für Falschparken

b) Erschleichung einer Leistung - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bereits der Versuch ist strafbar.

nein ist nicht erlaubt- auch in der Fahrschule wird dir gesagt das du ein Tiket ziehen musst.