Darf ein Mieter Pflanzen entfernen?
Moin, ich vermiete ein Reihenhaus mit einem Garten. Dort habe ich vor der Vermietung Bambus gepflanzt. Nun hat der Mieter ohne mich zu fragen diesen entfernt und zwei Sichtschutzelemente in den Zaun geschraubt. Darf er dies oder ist das ein Kündigungsgrund?
5 Antworten
Warum immer gleich kündigen? Wie wäre es mit reden. Denn anscheinend weißt du es ja selbst nicht so genau, ob er darf. Dann kannst du ihm auch nicht übernehmen, wenn er dachte er darf! Sollte es anders sein, lässt sich das klären und eventuell neue Pflanzen besorgen.
Wer hat denn die Gartenpflege laut Mietvertrag?
Trotzdem ist es deine Aufgabe, erstmal das Gespräch zu suchen. Und nicht abmahnung gründe. Vereinbarungen sollten auch klar sein
Das Thema Garten ist sicher in dem Mietvertrag auch enthalten oder nicht?
Ich habe das im MV geregelt, mein Mieter darf den Garten benutzen und bepflanzen, bei Neupflanzungen v. Gehölzen (Sträucher, Bäumen) muss er dies mit mir absprechen.
Welche Vereinbarung habt ihr getroffen?
Ich würde davon ausgehen, dass man Sträucher, Gräser und Stauden nach Belieben pflanzen oder entfernen darf. Meiner Meinung nach ist Bambus ein sehr kritisches gartenelement, das zu uferlosen Wachstum neigt.
Sofern das Sichtelement ohne Probleme zu entfernen ist, sehe ich da auch kein Problem
Bei großen Bäumen würde ich das anders sehen.
Es gibt durchaus unproblematische Bambuspflanzen . Fargesiaarten sind moderat im Wachstum, während Phyllostachis- und Sasaarten sehr ausufernd sein können.
Die Gartennutzung ist im Vertrag integriert? Wem obliegt die Gartenpflege während der Mietdauer?
Sie können ihn abmahnen und mit enger Fristsetzung zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes auffordern, indem Sie im gleichzeitig bei fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung in Aussicht stellen.
PS: für die Entfernung des Bambus, soweit der nicht in einem wurzelfesten Behälter gepflanzt war, sollten Sie ihm "die Füße küssen"!
Die Entwicklung des Rasens und der Beete wird es Ihnen danken.
Wenn ich in einem Haus den Garten nutze, dann darf ich doch verschiedene Pflanzen einfach einsetzen oder entfernen.
Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Er hat laut Mietvertrag die Gartenpflege zu machen. Das Verhältnis zwischen mir und dem Mieter ist nicht besonders gut, da er schon einige Rechnungen erst nach mehrmaligen Aufforderungen bezahlt hat.