Darf die freiwillige Feuerwehr mir Lehrgänge verwehren?

5 Antworten

Es gibt nach den Brandschutzgesetzen der Länder bzw. den Durchführungsverordnungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufnahme in die Feuerwehr. Hier ist durchaus eine Analogie zulässig, also eine Anwendung von Recht auf ähnliche, gesetzlich nicht geregelte Situationen, das Analogieverbot greift nur beim Erlass belastender Verwaltungsakte (vgl. auch "Vorbehalt des Gesetzes").

Du hast also keinen Anspruch auf Lehrgänge. Aus der Praxis kenne ich es auch so, dass teilweise neue Leute dem Bestandspersonal gegenüber vorgezogen werden, meinen TM3 habe ich nach dem Übertritt in die Wehr am neuen Wohnort auch ziemlich schnell gemacht, obwohl rein chronologisch andere Leute vorher dran waren. Wenn die sich natürlich ein halbes Jahr nicht beim Dienst blicken lassen und man selber häufiger da ist, als man es überhaupt muss...

Hast du deinen direkten Vorgesetzten mal gefragt, was das Problem ist oder warum du nicht zum Truppführer geschickt wirst?
Zugegeben aber, bei solchen Fragen:

https://www.gutefrage.net/frage/100kmh-mit-blaulicht

würde ich als Führungskraft auch zweimal überlegen, ob meine Leute reif genug sind, zum Truppführer zu gehen oder ob sie ein gutes Vorbild für die Jugendfeuerwehr abgeben.

Es gibt bestimmte Funktionen (z.B. Wehrführung), die an bestimmte Lehrgänge gebunden sind. D.h., dass sich der Kandidat mit der Wahl bzw. Übernahme der Funktion verpflichtet, die erforderlichen Lehrgänge in einer bestimmten Zeit nachzuholen, sofern er diese nicht bereits absolviert hat.

Ein "Recht" auf Ausbildung bestimmter Lehrgänge hat der Feuerwehrangehörige allerdings nicht.

Allerdings liegt es normalerweise im Interesse der Wehr, wenn sich Mitglieder auf Kreis- oder Landesebene fortbilden (möchten). Und gerade die grundlegenden Lehrgänge bis zum Truppführer sollte eh jeder Feuerwehrangehörige in den ersten Jahren durchlaufen.

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, warum Du bei den Lehrgängen nicht berücksichtigt wirst:

  • Deine Wehr bekommt vom Kreis und Land weniger Lehrgangsplätze zugewiesen, als sie eigentlich benötigt
  • Andere Kameraden/innen Deiner Wehr benötigen den Lehrgang mehr als Du (wenn beispielsweise die von Dir genannte Kameradin als Jugendwartin oder Stellvertreterin vorgesehen oder schon gewählt ist, dann benötigt sie den Jugendwarte-Lehrgang eher als Du als Betreuer)
  • Man hat Vorbehalte, Dich zu einem Lehrgang zu entsenden. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Du in der Vergangenheit bereits mehrfach Lehrgänge nicht angetreten oder angefangene Lehrgänge abgebrochen hast.

Kurzum: Sprich Deine Vorgesetzten einfach mal ehrlich und offen auf die Situation an. Nenne konkrete Beispiele und frage, warum hier und da andere Kameraden/innen bevorzugt wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Sicher können die entscheiden, wen sie nehmen.

Darf die freiwillige feuerwehr mir Lehrgänge verwehren?

Ja darf sie, weil du 1. kein Anrecht auf Lehrgänge hast und 2. die Wehrführung nur Leute auf Lehrgang schickt die sowohl fachlich als auch menschlich geeignet sind.

Vielleicht solltest du mal drüber nachdenken wo dein Problem ist. Warum zum Beispiel kannst du das nicht mit deinen Kameraden klären?

Ich kenne das bei mir war das genau so allerdings musste ich nur 2 jahre warten

Durchhalten und nachfragen👍🏻

Woher ich das weiß:Berufserfahrung