Darf der Vermieter das mir in Rechnung stellen?
Hallo,
Wir sind Mai 2023 in die Wohnung eingezogen
Wo es im Winter dann richtig kalt wurde
wir die Außen Geräusche eher wahrgenommen haben da man diese trotz geschlossenem Fenster gehört hat sowie die kältere Luft beim Fenster die gezogen hat.
Rief ich die Monteurs Firma von dem Vermieter an und bat die vorbei zu kommen sich die Fenster bitte anzuschauen auf Dichtigkeit etc. zu überprüfen
Die kamen auch November 2023 vorbei haben folgendes gemacht :
Fensterflügel eingestellt gang und schließbar gemacht Schließstücke von rechts nach links getauscht und dafür will der Vermieter jetzt von mir 85,17€
Obwohl ich der Meinung bin das dieser Mietmangel schon bereits vor der Anmietung dieser Wohnung bestand.
Ist der Vermieter trotzdem Berechtigt mir dies in Rechnung zustellen ?
2 Antworten
Hallo fuchs,
im Mai eingezogen (Frühling/Sommer) und im November bemerkt, die Fenster sind nicht dicht. Ganz klar Vermietersache (Fenster gehören zum Mietobjekt). Würde nicht zahlen, zur Not Mietverein/Mieterschutzbund.
LG
zum einen hättest du nicht selbst die Firma beauftragen sollen sondern der Vermieter, zum anderen kann es im Mietvertrag aufgeführt sein dass Kleinreparaturen bis 100 € im Monat selbst bezahlt werden müssen.
Wenn der Vermieter den Auftrag gegeben hätte würde das zur Gebäudefassade gehören sprich müsste er selbst zahlen
Also es ist eine Wohnungsgeselschaft bei der Anmietung der Wohnung habe ich Kontakt daten bekommen bei wem ich mich wo melden kann wenn irgendwelche Probleme / Mängel oder sonstiges auftreten sollten. Von daher war mein Verhalten sich dann bei diesem dementsprechendem Kontakt sich zu melden nicht ganz falsch