Rohr verstopft, Vermieter meldet sich nicht?
Guten Tag,
am 29.08. war die Schlüsselübergabe (Einzug 01.09.), hierbei haben wir, mein Mitbewohner und ich, festgestellt dass die Dusche komplett verstopft ist; das Wasser fließt nicht ab und das Abwasser vom Waschbecken kommt in der Dusche hoch. Dies haben wir natürlich sofort den Vermieter mitgeteilt. Am Freitag kam er nochmal vorbei, wo wir ihn nochmal darauf aufmerksam gemacht haben und er meinte, dass er "sich drum kümmert" und wollte am Montag nochmal sich die Sache angucken. Am Montag kam er nicht und hat sich seit dem auch nicht gemeldet und ist weder per Telefon noch Email erreichbar. Wenn ich jetzt einen Klempner rufe, kann ich den problemlos meinem Vermieter in Rechnung stellen? So langsam würde ich schon gerne Mal duschen.
3 Antworten
Habt ihr kein Wohnungsübergabe - Protokoll gemacht ??
Ihr könnt nicht einfach so einen Installateur beauftragen. Ihr müsst dem VM eine angemessene Frist zur Behebung des Schadens setzen, am besten per Einwurf - Einschreiben damit ihr was schriftliches in der Hand habt.
Ich halte eine Frist von 7 Tagen für angemessen. Man sollte auch bedenken dass Handwerksbetriebe derzeit überlastet sind.
Reagiert der VM nicht auf euer Anliegen, könnt ihr erst nach Fristablauf ein Unternehmen zur Schadensbehebung beauftragen und die Kosten dem VM in Rechnung stellen.
Sollte eine größere Zeitspanne zwischen Ursache und Reparatur entstehen, z.B. 4 - 8 Wochen, steht euch eine Mietminderung zu.
Anmerkung : beim nächsten Umzug unbedingt ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung in allen Details sowie über die Sanitäreinrichtung verfassen.
Denke ihr könnt trotzdem kurzfristig duschen, das Wasser läuft bestimmt ab denn es findet seinen Weg, selbst wenn es 1 - 2 Tage dauert. Ist zwar unangenehm, aber eine Notlösung.
Hast Du es schon einmal selbst mit einem "Pümpel" ( Saugglocke ) versucht?
Finger weg von solchen Sachen! Die Gefahr, einen dicken Wasserschaden zu verursachen und dafür dann auch noch haftbar gemacht zu werden, ist viel zu groß.
Nun müßt Ihr den Vermieter am besten schriftlich und mit Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beheben. Dabei direkt mitteilen, dass man ansonsten selbst einen Rohrreiniger beauftragt.
Frist: max. 3 Tage
Achtung: Nicht den 123-ABC-Blitz-Rohrreiniger, sondern eine seriöse Firma beauftragen.