hat der Vermieter recht oder nicht?

Norina1603  28.07.2023, 08:37

Gibt es denn kein Übergabeprotokoll?

Stella24169 
Fragesteller
 28.07.2023, 10:19

Nur eine beim Einzug Auszug nicht

7 Antworten

Was hatte denn Der Vormieter im Mietvertrag stehen? Hast Die Wohnung ohne Übergabeprotokoll von der Vormieterin übernommen?

Wenn die Wohnung frisch gestrichen oder tapeziert war, als die Vormieterin eingezogen ist und Du die direkt übernommen hast, kann der Mieter solche Schäden bei Dir geltend machen. So was läuft unter dem Stichwort "Schönheitsreparaturen. Und auf die hat der Vermieter einen Anspruch.

Und daß man Löcher in den Wänden wieder verschließt, halte ich für vollkommen normal... Ließ mal, was in Deinem Vertrag unter "Schönheitsreparaturen" zu finden ist.

Und auch dem Vermieter kannst nicht unbedingt zumuten, daß er selber streicht und Löcher zu macht. Das kann der schon an einen Handwerker übergeben.

Stellt sich nur noch die Frage nach der Kostenhöhe. Denn auch die Kosten sollten in einem ortsüblichen Rahmen bleiben.

Stella24169 
Fragesteller
 28.07.2023, 07:30

die Löcher habe ich auch zu gemacht aber er meinte sowas muss man professionell machen ..

die Farbe bröckelt auch ab weil die Wand feucht ist vom Schimmel

das es dort geschimmelt hat hab ich ihm auch gemeldet aber er meinte es ist meine Schuld

0

Man muss solche kleinen Arbeiten schon reparieren das ist die Pflicht des Mieters zum Aufzug sonst muss man bezahlen das ist das Recht des Vermieters, wenn man es verursachte.

Das ist sein Eigentum das beschädigt wurde sorum. Da du die Wohnung übernommen hast liegt es auch an dir solche Schäden zu beseitigen.

FEtte Löcher in der Wand sind genauso wenig ok, wie Ascheflecken.

Bei der Herdplatte kommt es auf die Umstände an, normalerweise meldet man so was wenn die kaputt geht.

Und du hättest auch selber malern können. Der Vermieter muss das nicht, wenn er es zum Beipspiel nur unzureichend kann und/oder keine Zeit hat.

Damit es nicht zu solchen Unstimmigkeiten kommt mancht man in der Regel ja ein Übergabeprotokoll. Warum das hier versäumt wurde weiß ich nicht, könnte aber dem Vermieter in die karten spielen

Also normalerweise muß der Vermieter das bei der Wohnungsübergabe , also bei deinem Auszug , bemängeln . Warum kommt er damit 2 Monate später ?

Ich kenne einen Fall , da hat der Vermieter die Wohnung beim Auszug des Mieters nicht abgenommen , weil die Löcher in den Wänden nicht verputzt waren und weil die Wände nicht gestrichen waren .

Steht sowas denn nicht im Mietvertrag , wie man einzieht und was man bei Auszug zu machen hat ?

Und wenn du Schäden angerichtet hast , Herd und Terrasse , musst du das natürlich wieder in Ordnung bringen , sowas wird direkt bei der Wohnungsabnahme bei Auszug bemängelt .

Wenn das schon beim Einzug war würde ich das fotografieren (beim Einzug) und mit im Mietvertrag aufnehmen lassen . Weil sich nach 5 Jahren natürlich kein Vermieter mehr daran erinnern kann oder will .

Wenn du nach Mietende kein Rückgabeprotokoll erstellt hast und bei Mietbeginn die Wohnung nicht vom Vermieter sondern vom Vormieter ohne Protokoll übernommen hast, dann könnte der Vermieter Recht haben.