Darf der Lebenspartner mich und das Kind einfach aus der Wohnung werfen?

5 Antworten

Wir kommen für die Miete aber beide auf.

Dann ist von einem muendlichen Untermietvertrag zwischen dir und deinem Ex auszugehen, der den ganz normalen Kuendigungsfristen und Kuendigungsschutzbestimmungen unterliegt.

Wenn Du Miete zahlst, kann er Dich nicht einfach vor die Tür setzen. Damit besteht ein Untermietvertrag und er muss Dich kündigen.


Gerhart  29.06.2021, 09:37

Die FS weist hier im Kommentar nicht nach, wie sie ihren Mietanteil an wen mit oder ohne Quittung/Ü-Beleg bezahlt. Ein mündlicher Mietvertrag ist also noch nicht bewiesen.

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Als Untermieter ohne Vertrag hast du leider Null Rechte.

Jeder der in einen bestehenden Mietvertrag einzieht sollte entweder darauf bestehen, dass er in den Mietvertrag aufgenommen wird, oder aber mit dem Hauptmieter schriftich einen Untermietvertrag schliessen, mit Kündigungsfristen etc.

Wenn dein Freud auch der Vater ist hat er natürlich Unterhaltsverpflichtungen, darf sich also an der neuen Wohnung beteiligen, oder eben "Wohnraum zur Verfügung stellen" ... Ist das nicht der Fall hast du da keine Rechte.

Hi, in welchem Land auch immer Du wohnst, sei froh, dass er dich rauswirft. Geh in ein Frauenhaus, die gibt es auch in der Schweiz und Österreich. Niemand darf sich und vor allem nicht ein Kleinkind einem gewaltvollem Elternteil aussetzen, Du schadest dir und vor allem deinem Kind SEHR

Wer die Miete nun letztendlich zahlt ist irrelevant. Er ist Mieter und kann natürlich den Auszug verlangen.

Soweit die Theorie. Wenn ihr aber verheiratet seid ist die streitbefangene Wohnung die eheliche Wohnung. Und da kann der eine Partner den Anderen eben nicht so leicht rauswerfen. Die Ehe steht in Deutschland eben unter einem ganz besonderen Schutz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung