Cosplay Waffen bei Durchsuchung mitgenommen?

4 Antworten

Schwert = Hieb- und Stoßwaffe (egal ob scharf oder nicht).

Somit:

  • Besitz und Umgang damit erst ab 18 Jahre.
  • Aufbewahrung an einem vor Zugriff Dritter gesicherten Ort (nicht einfach für jeden abnehmbar an der Wand).
  • Kein Führen ("benutzungsbereit dabei haben") in der Öffentlichkeit.
  • Transport in der Öffentlichkeit nur in verschlossenem Behältnis.

Also hast Du (den Rest schreibst Du ja nicht dazu) mindestens hier…

ich habe Mehrere cosplay Schwerter aus Animes zuhause an meiner Wand hängen

… schonmal gegen das Waffengesetz verstoßen, da man sie ja sicher auch "einfach so" von der Wand (aus der Halterung) nehmen konnte ohne dabei z.B. ein Schloss öffnen zu müssen.

  

Was soll ich jetzt tun?

Den Brief von der Staatsanwaltschaft abwarten.
Dich (mit dem Brief sobald er ankommt oder bereits jetzt im Vorfeld) an einen Anwalt wenden.

  

Ich bin davon ausgegangen das diese Waffen frei sind und nicht illegal sind.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du hast Dich selber vorher schlau zu machen was Du darfst bzw. was nicht.

Hier mal eine Zusammenfassung für Dich: ist-es-erlaubt-in-der-oeffentlichkeit-ein-messer-zu-haben#answer-327484797

Was genau da jetzt das Problem war, das können wir nicht wissen, wenn wir die genauen Gegenstände und das Ereignis das zu der Durchsuchung geführt hat nicht kennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.
Ich bin davon ausgegangen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


ruhrgur  06.05.2024, 21:03

Das Sprichtwort stimmt so generell nicht. Ein error iuris kann dazu führen, dass der Täter ohne Schuld handelt oder zumindest die Strafe gemildert wird.

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Da fehlt die Vorgeschichte, das drumherum.

Erzähl mal etwas mehr!

Das geschärfte Teil dürfte sicherlich als Waffe durchgehen und somit nicht an der Wand hängen, zu den Anderen kann man nichts sagen..

Da haben sie dich wegen Verstosses gegen WaffG §36 in Verbindung mit 13 AWaffV am Wickel...

(2) Wer Waffen ...besitzt, hat diese .... unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen ....deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist...

"Wand"ist da schon mal falsch....

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze

Das klingt nicht als wäre es der gesamte Kontext, zumindest wäre es stark unüblich das die Polizei einfach willkürlich irgendwo auftaucht um etwas grundsätzlich frei verkäufliches zu beschlagnahmen.