Betriebskostenrechnung in Raten zahlen möglich?
Mein Freund hat vor über einem Monat eine Abrechnung Betriebskosten bekommen. Die war 400€ ca hoch. Er ist noch bis Ende des Jahres beim Jobcenter und bekommt bis dahin Hartz IV. Er hat die Abrechnung dem Jobcenter gegeben. Anscheinend hat das Jobcenter nur die Hälfte bezahlt und bekamen heute eine Post, dass er einen Restbetrag von 200€ zahlen muss.
Kann man die 200€ in Raten zahlen?
8 Antworten
Das kann er mit Einverständnis des Vermieters auch in 2 Raten zahlen. Er sollte daher mit dem Vermieter reden und zumindest 100 Euro anzahlen.
Die Prüffrist bei einer Nebenkostenabrechnung beträgt 4 Wochen nach Erhalt der Abrechnung. Danach muss zumindest die erste Rate gezahlt werden. Vielleicht hilft ihm diese Zeit.
Auf welcher Rechtsgrundlage behauptet das Jobcenter das sie nur die Hälfte der Kosten übernehmen müssen?
Im Gesetz steht ganz klar die Regel, dass die tatsächlichen Kosten einer Wohnung übernommen werden müssen. Ausnahme natürlich wenn verschwenderisch mit der Heizung umgegangen wurde aber das möge dann bitte auch das Jobcenter nachweisen. Schließlich können in deinem Fall auch zu geringe Vorauszahlung oder schlecht isolierte Häuser zur hohen Abrechnung beigetragen haben.
Ich empfehle gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
Vermieter fragen.
Und das schnellstens.
Der bei Zugang der Abrechnung vor über einem Monat (30 Tagen) ist der Freund schon in Verzug.
Das müsst ihr mit dem Vermieter klären. Einen rechtlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht.
frag nicht uns, frag den Vermieter ob der sich darauf einlässt , der muss dem zustimmen
Das stimmt so nicht. Das Jobcenter oder auch das Sozialamt bei Grundsicherung übernehmen immer nur einen gewissen Satz der Nebenkosten, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Liegt ein Mieter mit seinen Nebenkosten über diesem Satz, muss er die Differenz aus eigenen Mitteln zahlen.