Hartz 4, gez Gebühren , Familie?

9 Antworten

Diese Frage kenne ich aus meiner WG-Zeit. Auch wenn einer (dank BAföG) befreit war, musste der Rest für die gemeinsame Wohnung trotzdem den Rundfunkbeitrag zahlen.

Da du ALG II beziehst, hast du einen Anspruch auf Befreiung. Der gilt aber nur für dich. Nur wenn du bisher den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlst, musst du einen Antrag auf Befreiung stellen. Sonst bist du ohnehin freigestellt, wenn deine Eltern bereits zahlen.

Nach der gesetzlichen Regelung wird der Rundfunkbeitrag einmal pro Wohnung gezahlt - nicht pro Haushalt (Haushalt und Wohnung sind oft identisch, aber nicht immer: Es kann innerhalb einer Wohnung mehrere Haushalte geben). Wenn du mit deinen Eltern in einer Wohnung lebst, so müssen in jedem Fall deine Eltern den Rundfunkbeitrag zahlen. Ausnahme: sie haben selbst einen Anspruch auf Befreiung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn sie keine Leistungen beziehen, gilt die Befreiung nur für dich, deine Eltern müssen dann zahlen.

Deshalb heißt es ja auch das er pro Haushalt zu zahlen ist und durch deine Befreiung würde dann ja noch nichts gezahlt, wenn deine Eltern dann nicht Leistungsberechtig sind, dann müssen sie ihn zahlen.

Die Eltern müssen trotzdem zahlen, da eigener Haushalt. Wenn ihr es so versucht einzureichen, steht das Jobcenter sehr schnell auf der Matte mit der Frage "Wir dachten, sie sind zwei Haushalte?" ;)

Du kannst den Antrag stellen, deine Elltern müssen aber trotzdem zahlen. Sie sind nicht mit befreit.