Betriebskostenabrechnung?

2 Antworten

Hey Silke, du kannst zunächst deinen Vermieter auffordern den Mietvertrag zu ändern, wenn da die m² der Wohnfläche angegeben sind. und weiter den Teil der Miete zurückfordern, den du zuviel bezahlt hast. Durch die Verjährung ist das 3 Jahre rückwirkend möglich. Vermutlich sperrt sich der Vermieter, sodass du das nur prozessual klären kannst. Der BK-Abrechnung kannst du ebenfalls widersprechen, da die WFL.-Berechnung nicht mehr stimmig ist. Das ist abhängig vom Zugang der Abrechnung und vom Abrechnungszeitraum, welche Jahre da infrage kommen.


Silketim 
Fragesteller
 14.09.2023, 11:48

Danke Gerhart , sehr hilfreich , ich werde gleich alles schriftlich einreichen. Vielen Dank. LG Silke

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Gehe zum Mieterverein und lass dort Deine Abrechnungen prüfen. Die Abrechnungen für 2018 und 2019 sind vermutlich schon verjährt, aber ab 2020 ist eine Korrektur sicher noch möglich.

Bei Bedarf empfiehlt man Dir beim Mieterverein auch kompetente Anwälte zu diesem Thema.

Giwalato


Gerhart  14.09.2023, 10:22

Falls der Aabrechnungszeitraum jeweils das Kalenderjahr ist, könnte abhängig vom Zustellungsdatum die Abrechnung des Jahres 2021 noch in Betracht kommen. Da Jahr 2020 wäre nicht mehr gelasstbar, weil die Widerspruchsfrist deutlcih abgelaufen ist.

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