Berufschule in der MFA Ausbildung?

1 Antwort

Auch als volljährige Auszubildende musst du nicht zurück in den Betrieb, wenn deine Anwesenheit in der Schule (incl. Pausen) plus Schulweg zur Schule und anschließend zum Betrieb deiner täglichen Regelarbeitszeit entsprechen.

8-17 Uhr sind 7 Stunden plus Wegzeiten - also wirst du nicht wieder in den Betrieb müssen, denn selbst für ein paar Minuten wäre es unangemessen. Wenn ihr eine 38,5-Stunden-Woche habt, ist es noch eingdeutiger.