Bekomme ich den Führerschein bezahlt?
Guten Abend,
Da meine Mutter den Führerschein machen will wegen den kleinen Kindern um sie in den Kindergarten zu bringen und Hartz 4 bezieht wollte ich mal fragen ob man das über ein Dahlen machen kann also das man das geld auch wieder monatlich zurück gibt
Geht das oder muss man alles selbst bezahlen wären nur die fahrstunden
5 Antworten
In Eurem Fall leider nicht.
Es sähe anders aus , wenn Deine Mutter einen festen Job in Aussicht hätte dann könnte man einen Antrag stellen und hoffen, dass man eine gute Beratungsstelle hat. Denn einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Hierfür gibt es u.a. diese Gründe:
- Nach dem Gleichstellungsprinzip hätte dann jeder andere Bezieher von Hartz IV Leistungen ebenfalls einen Rechtsanspruch auf ein "Führerschein-Darlehen".
- Mit dem Führerschein ist es ja auch nicht getan. Die Anschaffung und vor allem der Unterhalt müsste ebenfalls finanziert werden.
Hartz IV Empfänger dürfen zwar grundsätzlich auch ein Auto haben, müssen dies aber auch selbst finanzieren.
Wie kommen die Kinder denn zur Zeit in den Kindergarten und zurück. Und warum geht das jetzt nicht mehr?
Gut zu wissen:
Das Jobcenter finanziert den Führerschein komplett, unter der Voraussetzung, dass er für die Arbeitsaufnahme erforderlich ist und ein Festvertrag in Vollbeschäftigung vorliegt.
Warum "müssen" sie so früh dort sein? Wenn es so ist, muss deine Mutter eben früher aufstehen mit den Kleinen und sie dann per Öffis hinbringen.
Die Frage ist ja, warum die Kinder dann so früh in die Kita müssen. Bekommt sie nur ergänzende Leistungen und arbeitet? Dann könnte sie sich mit dem Jobcenter auseinandersetzen. Allerdings: der Führerschein braucht seine Zeit und wer bringt die Kids bis dahin?
Das Jobcenter finanziert den Führerschein komplett
Das sind immer noch Einzelfallentscheidungen. Eine pauschale Aussage hierzu zu treffen, wäre fatal.
Wenn du Antworten beanstandest, und Aussagen zitierst, dann doch bitte nicht nur teilweise, sondern vollständig.
Ich habe die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme deutlich beschrieben.
"Das Jobcenter finanziert den Führerschein komplett, unter der Voraussetzung, dass er für die Arbeitsaufnahme erforderlich ist und ein Festvertrag in Vollbeschäftigung vorliegt".
Das es sich bei Leistungen, die beim Jobcenter beantragt und bewilligt werden müssen, immer nur um eine Einzelfallentscheidung handeln kann, sollte selbstverständlich sein.
Im Übrigen sollten dir als "Hartz IV Experte" die gesetzlichen Bestimmungen des SGB II eigentlich bekannt sein.
Besteht die konkrete Aussicht auf einen Job, für den ein Führerschein zwingend notwendig ist, kann die Kostenübernahme sogar gerichtlich verfügt werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 13.10.2011, Az.: L 15 AS 317/11 B ER). Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss die Agentur für Arbeit die erforderlichen „Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ erbringen. Hierfür muss dem Jobcenter ein entsprechender Bescheid des potentiellen Arbeitgebers vorgelegt werden.
Lese-Tipp:
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung
Wegen den Kindern nicht.
Antrag stellen .. dann wisst ihr es, es gibt in dem Bereich einiges an Förderung.
Für wen fragst Du denn konkret? Für Deine Mutter oder für Dich?
Jobcenter finanzieren Führerscheine ggf., wenn dies zur (Wieder)Eingliederung des Leistungsempfängers in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt dient.
Vielleicht kann auch ein Darlehen gewährt werden.
Wir müssen immer mit meinem Bruder fahren er wird aber nach August eine Ausbildung anfangen und morgens ist es dann schwer weil die Kinder um 7 in den Kindergarten müssen