Beihilfe zur Straftat?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Zunächst ist es natürlich nicht verboten einen Roller zu besitzen, auch wenn man keinen Führerschein hat. Nur im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf man damit freilich nicht.

Person 3 könnte hier wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis dran sein (§ 21 StVG), falls er keine Fahrerlaubnis hat. Sofern keine Versicherung besteht, ein Verstoß gegen § 6 PflVersG. Andernfalls wohl "nur" wegen der OWi (ohne Helm gefahren).

Person 2 wäre nur dran, wenn er Person 3 hat fahren lassen, obwohl er wusste oder hatte wissen können, dass Person 3 keine Fahrerlaubnis hat. Dasselbe gilt auch für § 6 PflVersG. Andernfalls könnte bei ihm ggfs. eine Beteiligung an der OWi vorliegen. Aber dazu steht zu wenig im Sachverhalt.

Person 1 ist raus. Und der Verkäufer ebenfalls.

Nachtrag:

Nachdem weitere Infos preisgegeben wurden, halte ich an obiger Rechtsauffassung nicht länger fest.

Kann man unter Fahren ohne Versicherungsschutz nachlesen. Das betrifft sowohl den Fahrer als auch den Eigentümer, der die Fahrt zugelassen hat.


Merkur36 
Fragesteller
 18.05.2022, 14:13

Naja mich interessiert es auch was Person 1 bekommt. Sie ist ja nicht gefahren sondern hat nur mit person 2 den Roller gekauft. Ist das bewusste Beihilfe zur Straftat?

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Person 1 trifft keine Schuld.

Einen Roller zu kaufen für eine Person ohne Führerschein ist keine Straftat und soweit ich das lese, gehört der Roller jetzt Person 2?


Merkur36 
Fragesteller
 18.05.2022, 14:16

Ja, der Roller gehört Person 2. Nur person 2 dachte dass das ausgedruckte Kennzeichen von Person 1 ist und hat das der Polizei so gesagt. Aber das Kennzeichen ist eigentlich von Person 3. Person 1 sagt aus dass es Person 3 war, aber denkt trotzdem dass er für bewusste Beihilfe zur Straftat bestraft wird, weil er wusste dass Person 2 keinen Führerschein hat und mit Fahren des Rollers eine Straftat begeht

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Jurafuchs  18.05.2022, 14:16
@Merkur36

Person 1 trifft hier keine Schuld.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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Merkur36 
Fragesteller
 18.05.2022, 14:26
@Jurafuchs

Heißt das obwohl Person 1 wusste dass person 2 keinen Führerschein hat und mit zurückfahren des Rollers eine Straftat begeht, bekommt er kein Ärger wegen Beihilfe zur Straftat? Es geht hier nur um den Kauf. Das mit Person 2 und 3 ist danach passiert und Person 1 hat damit dann nichts mehr zu tun

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Grinzz  18.05.2022, 14:26
@Merkur36

Wie sah denn das Kennzeichen aus, das "ausgedruckt" wurde?

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Merkur36 
Fragesteller
 18.05.2022, 14:27
@Grinzz

Es wurde halt ausgedruckt und dann einlaminiert. Sah verdammt echt aus. Ist aber Urkundenfälschung glaub ich

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Jurafuchs  18.05.2022, 14:32
@Merkur36

Dann ist das was anderes. Dann wäre es vmtl. eine Urkundenfälschung, ja.

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Grinzz  18.05.2022, 15:02
@Merkur36

Ganz genau! Hier könnte eine Urkundenfälschung in Betracht kommen. Hier sind natürlich erstmal Person 2 und 3 verdächtig.

Wer hat das Kennzeichen angebracht? Und wann? Wusste Person 1 davon?

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Wieso Beihilfe?

Der Eigentümer hat dem Besitzer die Fahrt ohne Versicherung erlaubt, also ist er mit drin in der Straftat, bis zu 1 Jahr mietfrei sind ja mögllich, leider selten.

Woher ich das weiß:Recherche

Merkur36 
Fragesteller
 18.05.2022, 14:34

person 1 hat person 2 zum rollerkauf gefahren 

person 1 wusste dass person 2 kein führerschein hat und dass er ohne versicherung auf öffentlichen straßen fährt 

person 1 hat person 2 das geld geliehn 

person 1 hat den treffpunkt zum kauf vereinbart

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schleudermaxe  18.05.2022, 14:37
@Merkur36

Steht aber so nicht in der Frage; Person 1 hat gekauft, mit Person 2, also ist Person 1 mit fällig.

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Grinzz  18.05.2022, 15:05
@schleudermaxe

Ähm... Person 1 ist aber weder gefahren noch ist er der Halter... Wonach begründest du jetzt eine Strafbarkeit der Person 1?

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schleudermaxe  18.05.2022, 16:58
@Grinzz

Wer sollte Halter sein von den 8 Möglichkeiten, die es gibt.

Fahren muss man nicht, um dran zu sein, als Eigentümer, denn laut Frage hat 1 gekauft.

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Merkur36 
Fragesteller
 18.05.2022, 17:20
@Grinzz

Person 1 fährt Person 2 zum Rollerkauf. Person 1 weiß dass person 2 keinen Führerschein hat und der Roller keine Papiere und Kennzeichen. Person 1 weiß dass person 2 nach dem Kauf illegal mit dem Roller heimfährt. Also begeht Person 2 eine Straftat unter der Hilfe von Person 1 da sie ihn wissentlich zu dem Kauf hinfährt und wissentlich heimfahren lässt

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Grinzz  18.05.2022, 17:22
@schleudermaxe

In der Frage steht, dass Person 1 "mit" Person 2 den Roller "für" Person 2 gekauft hat. Aus dieser Formulierung und aus dem ersten Kommentar zu deiner Antwort, nach welchem Person 1 die Person 2 zum Treffpunkt fuhr und ihm Geld lieh, ist für mich klar, dass Person 1 eben nicht Eigentümer geworden ist.

Hinzu kommt, dass die Stellung als Eigentümer auch nur subsidiär wichtig für die Beurteilung ist. Der Halter hingegen kann sich selbst strafbar machen.

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Grinzz  18.05.2022, 17:25
@Merkur36
Person 1 weiß dass person 2 keinen Führerschein hat und der Roller keine Papiere und Kennzeichen. Person 1 weiß dass person 2 nach dem Kauf illegal mit dem Roller heimfährt

Ja, unter diesen Voraussetzungen stimmt das. Es dürfte dann eine Beihilfe zu §§ 21 StVG und 6 PflVersG sein.

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Merkur36 
Fragesteller
 18.05.2022, 18:10
@Grinzz

Person 1 hat mir gesagt dass er es doch mit dem Kennzeichen war. Also er hat es ausgedruckt und Person 2 gegeben. Person 1 hat ja einen Motorrad Führerschein. Ist dieser gefährdet, also kann ihm der abgenommen werden? Und welche weiteren strafen wird Person 1 bekommen, wegen Beihilfe zur Straftat und Urkundenfälschung?

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Grinzz  18.05.2022, 18:18
@Merkur36

Nun, Person 1 hat hier offenbar ein Versicherungskennzeichen gefälscht und dieses am Roller befestigt. Das dürfte die Urkundenfälschung sein.

Dann hat er P2 geholfen den Roller zu erwerben (was per se nicht strafbar ist). Aber er hat ihn vermutlich auch passiv darin bestärkt mit dem Roller zu fahren, obwohl er wusste dass P2 keinen Führerschein hat und der Roller unversichert ist. Hierin könnte eine Beihilfe zum FoF und zum Verstoß gegen das PflVersG liegen.

Eine Gefahr für die Fahrerlaubnis von P1 sehe ich da aktuell nicht. Möglich wäre zwar ein Fahrverbot nach § 44 StGB, aber daran möchte ich nicht so recht glauben.

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Merkur36 
Fragesteller
 18.05.2022, 19:18
@Grinzz

Und was für Strafen bekommt Person 1 vermutlich? Er ist 16 falls das von Wichtigkeit ist.

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Grinzz  18.05.2022, 19:25
@Merkur36

Er ist Jugendlich. Streng genommen bekommt er gar keine Strafe, sondern eine richterliche Weisung oder Auflage. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Erziehungsbedarf. Dazu kann ich also nichts sagen.

Vom Verkehrserziehungstraining über Sozialstunden bis hin zu irgendwelchen pädagogisch wertvollen Gesprächen kann alles dabei sein.

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schleudermaxe  18.05.2022, 20:27
@Grinzz

Welcher von den 8 Haltermöglichkeiten wird das?

Wenn ich etwas kaufe, gehört es mir, und dann kann ich damit machen, was nötig ist.

Nur, warum wird dann überhaupt gekauft, bei solchen Plänen?

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schleudermaxe  18.05.2022, 20:31
@Merkur36

Und das soll ein Richter glauben, dass Person 2 mit dem von 1 gekauften Roller nach Hause fährt.

Viel Glück.

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Grinzz  18.05.2022, 20:35
@schleudermaxe
Welcher von den 8 Haltermöglichkeiten wird das?

Worauf willst du hinaus? Ich weiß nicht was du mit den "8 Haltermöglichkeiten" meinst?

Wenn ich etwas kaufe, gehört es mir (...)

Autsch... Trennungs- und Abstraktionsprinzip sind nicht deine besten Freunde, oder? 😜

Nur, warum wird dann überhaupt gekauft, bei solchen Plänen?

Vielleicht wollte sich der störrische Vorbesitzer den Roller einfach nicht stehen lassen? Und selber bauen ist gar nicht so einfach...

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