Bedarfsgemeinschaft durch Wohn-Ess-Küche?

2 Antworten

Ob Bedarfs-, Haushalts- oder Wohngemeinschaft, hängt vom Verhältnis der Menschen untereinander ab.

Ist man miteinander verwandt?

Erfordert dies, dass im Mietvertrag nur die Fläche des Küchenbereichs, nicht auch die des im gleichen Raum befindlichen Wohn- und Essbereichs, anteilig mit vermietet wird?

Im Mietvertrag definieren, was von wem wie genutzt wird, wäre meine Empfehlung :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ein ganz normales Untermietverhältnis, keine Bedarfsgemeinschaft.

lukii1234 
Fragesteller
 07.05.2024, 13:57

Unabhängig davon, ob auch die Fläche von Wohn- und Essbereich mit anteilig vermietet werden?

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lukii1234 
Fragesteller
 07.05.2024, 14:02
@Hundertstel

Ja, allerdings sind Bad und WC ja Funktionsräume, Wohn- und Essbereich nicht. Macht das keinen Unterschied?

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Hundertstel  07.05.2024, 14:10
@lukii1234

Vertragsfreiheit. Ob Küche und Flur mitbenutzt werden dürfen ändert nichts an dem Miet-/Untermietverhältnis.

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lukii1234 
Fragesteller
 07.05.2024, 17:22
@Hundertstel

Ändert es auch nichts an "Bedarfsgemeinschaft ja oder nein"?

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