Ausbildung und Jobcenter?

3 Antworten

Wenn Leistungen vom Jobcenter bezogen werden, dann hast Du eine Mitwirkungspflicht, musst also unter anderen Änderungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen unaufgefordert melden und nachweisen.

Ob und wenn ja wie Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet wird, erfährst Du durch einen schriftlichen Bescheid vom Jobcenter, bist Du mit einer Entscheidung nicht einverstanden, dann bleibt dir erst einmal ein schriftlicher formloser fristgerechter Widerspruch, den Du gegen diese Entscheidung einlegen kannst.

Das wird ein Problem, wenn du vom Jobcenter Leistungen erhältst und deine Einkünfte (auch aus diesem Glücksspiel) nicht korrekt angibst.

 und will das Geld auf mein Konto raus holen

Dann tu das und gib diese Summe beim Jobcenter an. Fertig.

Nein, es ist kein Problem. Die Spielgewinne werden jedoch angerechnet.

Meldest Du sie nicht dem Jobcenter, machst Du Dich u.U. strafbar.