Ausbildung abgebrochen, Konsequenzen vom Jobcenter?

6 Antworten

Wenn du eine Ausbildung / Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen oder Mangel an geistigen Fähigkeiten nicht bzw.nicht mehr ausüben kannst und dies auch nachweisen kannst, dann darf es keine Sperrzeit ( ALG - 1 ) bzw.Sanktion ( ALG - 2 ) vom Jobcenter geben.

Ansonsten würde es in der Regel eine Sanktion von 3 Monaten geben, dass wären Ü 25 beim ersten Fehlverhalten innerhalb eines Jahres 30 % der maßgebenden Regelleistung für den Lebensunterhalt, bei z.B. einem Single wären das von derzeit 424 € dann 127,20 € weniger, Miete ( KDU - Kosten der Unterkunft ) wird weiter gezahlt.

U 25 würde es dann auch eine 3 monatige Sanktion geben, diese läge in der Regel gleich bei 100 %, davon wären im eigenen Haushalt beim ersten Fehlverhalten in der Regel nur der Regelbedarf für den Lebensunterhalt betroffen, weil eine Obdachlosigkeit verhindert werden soll.

Dann könnten Lebensmittelgutscheine beantragt werden, die Miete ginge dann in der Regel gleich an den Vermieter.

wenn du gekündigt wurdest, wird dort ja sicher eine begründung drinnen stehen. hast du ohne absprache mit deinem sb gekündigt, kann dir eine sperre im alg1 drohen von 12 wochen und eine 100% sanktion im alg2 als u25.

guck mal hier mit rein: www.elo-forum.org

Wenn du es nachweisen kannst das es körperlich nicht schaffbar war (Ärztliches Attest) dann gibt es keine Sperre/Sanktion.

Wenn man wirklich 100% Sanktioniert wurde bleiben erstmal nur Lebensmittelgutscheine übrig.

ja, da du selber abgebrochen hast, kannst du mit einer 3monatigen sprerre rechnen

Hi, also eine 3 Monatssperre erhälst du ohnehin weil du gekündigt hast. Ich gehe davon aus die eigene Wohnung ist notwendig (Also dass du nicht bei deinen Eltern sein kannst?)


UnknownGuyy 
Fragesteller
 17.09.2019, 09:38

Jap genauso ist es.

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