Aufforderung vom Jobcenter bezüglich Mietdeckel rechtens?

7 Antworten

Der Dritte Titel des SGB I beschreibt in Mitwirkung des Leistungsberechtigten die Pflicht zur § 60 Angabe von Tatsachen,

und die § 66 Folgen fehlender Mitwirkung und wie man diese - in der Regel die Einstellung der Leistungen - wieder heilen kann: § 67 Nachholung der Mitwirkung.

Also muss dein Vater auch die Tatsache angeben, dass sein Vermieter seine Miete noch nicht gedeckelt hat.

Falls dein Vater aber dennoch einen Anspruch gegen seinen Vermieter hat -

beispielsweise eine um 100,- € geringere Miete ab Januar -,

dann geht dieser Anspruch auf das Jobcenter über und kann von diesem auch gerichtlich verfolgt werden (was wohl auch der Zweck des Anschreibens ist!), schreibt SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen:

(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.

Falls das Jobcenter mag und dein Vater damit einverstanden ist, kann das Jobcenter auch deinen Vater selbst die Sache weiterverfolgen lassen (und die dabei anfallenden Kosten von Staats wegen übernehmen ;-), steht in Absatz 4 ebenda:

(4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger der Leistungen auf diese oder diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Dem JC schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass er kein Schreiben vom Vermieter bekommen hat und deshalb nichts einreichen kann. Das JC möge ihm doch bitte die exakte rechtliche Grundlage für die Forderung nach dem Schreiben benennen (und darauf hinweisen, dass ein allgmeiner Hinweis auf die Mitwirkungspflichten NICHT ausreichend ist).

Das JC kann ihn nicht zwingen beim Vermieter soetwas anzufordern, da dadurch der Vermieter erfahren würde, dass er Sozialleistungen erhält.

Ja es gibt einen mit Deckel und das bekommst du auch über Google genau raus wie hoch der in deinem Ort auf die zulässige Quadratmeterzahl ist. Das Jobcenter muss nur wissen vorgegebenen Betrag als Miete monatlich überweisen. Ich würde nachweisbar antworten. Schlau machen kann man sich : Merkblatt Arbeitslosengeld römisch2 / Sozialgeld Grundsicherung für Arbeitssuchende Januar 2016 (hab ich). Gib es gratis beim Amt oder unter www.arbeitsagentur.dd

Woher ich das weiß:Recherche

Das Jobcenter muss keine überhöhte Miete zahlen, wenn per Mietendeckel weniger zu zahlen wäre

da muss der Mieter also tätig werden ....


cemmx 
Fragesteller
 21.12.2020, 14:30

Wenn die Miete 875 Euro beträgt und das Amt nur 437 (da die Miete durch 4 geteilt wird wegen Haushaltsgemeinschaft) , ist die Frage was an 437 Euro Warmmiete teuer sein soll?

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frodobeutlin100  21.12.2020, 14:41
@cemmx

Mietdeckel ... wenn die Wohnung insgesamt zu teuer ist ... das solltesr Du mal googln ...

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Er muss dem Jobcenter lediglich nachweisen, dass er dieses Schreiben angefordert hat. Dazu kann man ja eine Kopie vorlegen.