Asylanten sollen fortan gemeinnützige Arbeiten leisten. Gute Idee?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wieso denn nicht? Sie bekommen doch alles, dann sollen sie auch etwas tun. Die Hartzer (H4) müssen sogar zur Verfügung stehen, und jede Arbeit annehmen...

Schnapsidee. Dann werden die arbeitslos gewordenen Strassen- und Parkreiniger zurecht behaupten, dass die Asylanten ihnen die Arbeit wegnehmen.

Es herrscht jetzt schon Unmut bei kleinen Unternehmen, die z.B. Fahrräder reparieren, dass ihnen Behindertenwerkstätten die Aufträge wegnehmen, weil sie konkurrenzlos billig die Arbeit machen.

Grüß Dich Eisenklang

Es geht hier nicht um gemeinnützige Arbeit die man im Strafrecht kennt. Sondern hier geht es um bezahlte Arbeit und um Integration. Asylanten sind keine Straftäter.

Herzlichen Gruß

Rüdiger

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen


Eisenklang 
Fragesteller
 30.10.2023, 10:49

Hallo, Rüdiger!

Das hatte ich auch nicht behauptet oder angenommen.

Ebenfalls einen herzlichen Gruß

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vonGizycki  30.10.2023, 10:55
@Eisenklang

OK, dann darf man das aber so nicht sagen sondern es anders formulieren.

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Eisenklang 
Fragesteller
 30.10.2023, 10:59
@vonGizycki

Wo habe ich mich denn missverständlich ausgedrückt?

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vonGizycki  30.10.2023, 11:02
@Eisenklang

Die Formulierung gemeinnützige Arbeit. Es geht ja um die Verpflichtung dazu, die dann nicht freiwillig ist, aber dennoch keine Strafe ist und bezahlt wird.

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Eisenklang 
Fragesteller
 30.10.2023, 11:25
@vonGizycki

Was der Begriff ja auch aussagt. Gemeinnützige Arbeit kann vielfältig verrichtet und angeordnet werden, ein Strafbefehl von beispielsweise 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit fällt ebenso darunter, wie eine angeordnete oder auch freiwillig geleistete Arbeit. Wenn Anwohner gemeinsam ihre Straßen und Grünflächen säubern, danach zusammen einen trinken, leisten sie ebenfalls gemeinnützige Arbeit. Ein Ehrenamtler ebenso.

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vonGizycki  30.10.2023, 11:26
@Eisenklang

Es geht nicht um Ehrenamt sondern um Integration durch bezahlte Arbeit. Du hast gefragt und eine eindeutige Antwort bekommen.

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Eisenklang 
Fragesteller
 30.10.2023, 11:30
@vonGizycki

Ein Ehrenamt kann sich auch in gemeinnütziger Arbeit betätigen.

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vonGizycki  30.10.2023, 11:34
@Eisenklang

Das ist unbezahlt! Es geht um Bezahlung als wichtiges Instrument zur Integration und nicht um Ausbeutung.

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Eisenklang 
Fragesteller
 30.10.2023, 14:22
@vonGizycki

Die Bezahlung erfolgt über großzügige Unterstützung, Unterkunft, Taschengeld und medizinischer Leistungen.

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vonGizycki  30.10.2023, 17:21
@Eisenklang

Nein,die Integration ist bezahlte Arbeit durch einen Arbeitgeber. Was Du meinst sind Asylsuchende ohne Bleiberecht.

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s4y706  16.11.2023, 18:10

"Sondern hier geht es um bezahlte Arbeit und um Integration"

Du warst wahrscheinlich nie ein Hartzer, und weißt deswegen nicht, dass sie genau das machen müssen - für 1,50/Stunde ...

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Die Befürworter erhoffen sich mehr Akzeptanz und Integration.

Unwahrscheinlich, dass das passiert. Wer bringt einem Straßenreiniger, Müllarbeiter usw schon Achtung entgegen?

Wenn man Menschen schon schnell in Arbeit bringen möchte, was an sich eine gute Sache ist, dann sollen sie dafür auch ordentlich entlohnt werden, oder die Arbeit eben freiwillig machen.


Knovieh  30.10.2023, 09:09

"Wer bringt einem Straßenreiniger, Müllarbeiter usw schon Achtung entgegen?"

Du etwa nicht?

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Jekanadar  30.10.2023, 09:41
@Knovieh

Unterschiedliche Berufe haben in der Gesellschaft unterschiedlich hohes Ansehen. Ich halte es tatsächlich für kontraproduktiv einer Personengruppe, die sowieso schon ziemlich weit unten in der Hackordnung steht, zusätzlich noch derartige Arbeiten zuzuschustern.

Besser wäre es, herauszufinden, welche Qualifikation der Einzelne mitbringt und diese ohne großen Aufwand anerkennt.

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Finde ich generell in Ordnung. Bei jeder Tätigkeit, egal ob "gemeinnützig" oder auch nicht muss natürlich unter würdigen Bedingungen von statten gehen und es muss eine gerechte Bezahlung sichergestellt werden. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind kann ich meine Befürwortung aussprechen. Jeder Beitrag zur Integration mit beachtung der kulturellen Grundsätze eines Staates ist zu begrüßen. LG