Arbeitsplatzwechsel kurz nach Umzug?

3 Antworten

Nein, das musst Du nicht. Dem Vermieter ist nur wichtig, dass die Miete regelmäßig kommt.

Das geht deinen Vermieter überhaupt nichst an.

Selbst dass Vermieter eine Verdienstbescheinigung verlangen ist rechtlich umstritten.

Was du machst geht den Vermieter nur was an, wenn begründeter Verdacht besteht, dass dadurch die Mietsache Schaden nimmt und selbst dann darf er nicht einfach so in deine Wohnung kommen.

Du kannst so oft dem AG wechseln wie du willst. Den VM interessiert nur das die Miete jeden Monat überwiesen wird.