Arbeitslosengeld?

3 Antworten

Es gelten die Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll , den kannst Du dir aus dem Internet suchen und nachlesen.

Du würdest dann von deinem monatlichen Leistungen 1 Woche Sperre bekommen, also das Geld für 1 Woche würde abgezogen und ist weg, dass kommt auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurück.

Du wirst erst angehört - dann kannst Du Deine Gründe nennen, warum Du nicht erschienen bist - dann wird ein Bescheid erlassen - dann wird für eine Woche nicht gezahlt oder es lagen wichtige Gründe vor, und es gibt keine Sperrzeit.

Im Moment wird (noch) nichts gekürzt.

Normal kann die Zahlung ja nicht deshalb gestoppt sein ,weil ja erst noch darüber entschieden werden muss.