Arbeitslosengeld 1,zahlung unterhalt, minijob, Anhörung arbeitsamt?
Hallo.mein exmann war letztes jahr arbeitslos gemeldet. Er hat jeden monat auch den Mindestunterhalt gezahlt und einen minijob gehabt. Er bekam jetzt einen Brief vom arbeitsamt zwecks das der Arbeitgeber das nebeneinkommen angibt.
Meine Frage lautet : kann das geld vom Unterhalt angerechnet werden da er ja den minijob deswegen gemacht hat das er zahlen kann.?
Bitte um Rückmeldung
Worauf soll er angerechnet werden?
Auf die Anhörung vom Arbeitsamt. Der arbeitgeber muss die Bescheinigung ausfüllen zwecks des nebeneinkommens meines exmannes. Er hat diesen job gemacht wegen Unterhalt
2 Antworten
Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.
Mit der Unterhaltsverpflichtung hat das nichts zu tun.
Hat dein Ex also seinen Minijob erst im letzten Jahr aufgenommen, dann hat er nur einen Freibetrag in Höhe von 165 Euro. Der Rest würde auf sein Arbeitslosengeld angerechnet.
Ausnahme:
Der Freibetrag kann sich gemäß § 155 Abs. 2 SGB III erhöhen, wenn der Leistungsempfänger:
in den letzten 18 Monaten, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist
neben dem Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses (das heisst neben dem nun weggefallenen Hauptjob)
für mindestens 12 Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.
In diesem Fall ist das Einkommen, das im Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs erzielt wurde, anrechnungsfrei.
https://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i/
Das Minijobeinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Der Freibetrag liegt hierbei bei 165 € mtl..
Falls der Minijob der Agentur für Arbeit nicht bekannt war, ist das weniger gut.