Arbeitslosengeld 1,zahlung unterhalt, minijob, Anhörung arbeitsamt?

sassenach4u  01.03.2023, 17:17

Worauf soll er angerechnet werden?

Minimuhh123 
Fragesteller
 01.03.2023, 17:25

Auf die Anhörung vom Arbeitsamt. Der arbeitgeber muss die Bescheinigung ausfüllen zwecks des nebeneinkommens meines exmannes. Er hat diesen job gemacht wegen Unterhalt

2 Antworten

Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/nebenjob-und-arbeitslosengeld

Mit der Unterhaltsverpflichtung hat das nichts zu tun.

Hat dein Ex also seinen Minijob erst im letzten Jahr aufgenommen, dann hat er nur einen Freibetrag in Höhe von 165 Euro. Der Rest würde auf sein Arbeitslosengeld angerechnet.

Ausnahme:

Der Freibetrag kann sich gemäß § 155 Abs. 2 SGB III erhöhen, wenn der Leistungsempfänger:
in den letzten 18 Monaten, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist
neben dem Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses (das heisst neben dem nun weggefallenen Hauptjob)
für mindestens 12 Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.
In diesem Fall ist das Einkommen, das im Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs erzielt wurde, anrechnungsfrei.

https://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i/

Das Minijobeinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Der Freibetrag liegt hierbei bei 165 € mtl..

Falls der Minijob der Agentur für Arbeit nicht bekannt war, ist das weniger gut.