Arbeitsagentur verlangt von mir im Brief Aussteuerungsschreiben von Krankenkasse, bin aber nicht über die Höchstdauerbezug, was ist zu tun?
3 Antworten
Dann teile der Agentur für Arbeit mit, daß Du noch nicht ausgesteuert bist und weise dies ggf. nach.
Wenn dem so ist, bist Du sicher auch nicht mehr krank geschrieben und kannst Dir Arbeit suchen.
Geh zur Krankenkasse und lege denen das Schreiben der AfA vor. Die stellen dir dann was aus, wie lange du (noch) Anspruch auf Krankengeld hast.
Bedenke: WENN du ausgesteuert wirst UND noch krank geschrieben bist, bist du NICHT vermittelbar und (vorübergehend) nicht erwerbsfähig. Dementsprechend wirst du ins Bürgergeld bzw in die Grundsicherung fallen.
ACHTUNG: Das Jobcenter darf auch ohne dein Einverständnis für dich die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen! Und das werden die auch tun, denn dann kostest du den Staat weniger an Stütze!
Bedenke: WENN du ausgesteuert wirst UND noch krank geschrieben bist, bist du NICHT vermittelbar und (vorübergehend) nicht erwerbsfähig. Dementsprechend wirst du ins Bürgergeld bzw in die Grundsicherung fallen.
Das ist in vielen Fällen nicht korrekt: die Arbeitsagentur trifft eine eigene Prognose über die weitere Erwerbsfähigkeit; vereinfacht gesagt könnte dann die zugrundeliegende Erkrankung ignoriert werden und bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen ein Anspruch auf reguläres oder Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld bestehen.
Im Brief steht noch, dass sie elektronisch die Bescheinigung über den Krankengeldbezug angefordert haben. Kann ich deswegen es nur telefonisch mitteilen?