Aprilia Sr50 mit 6 PS?

2 Antworten

Es gibt tatsächlich einige wenige Rollermodelle, die im Originalzustand mehr als 4 kW haben, z.B. Direkteinspritzer (DiTech) von Piaggio und Aprillia (ebenfalls mit Piaggiomotor). Das Problem an der Sache ist, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der FeV nicht bedacht hat, dass solche Fahrzeuge existieren. Es gibt daher keine Übergangsregelung und somit keinen Bestandsschutz. Für diese Fahrzeuge ist neuerdings Klasse A1 oder höher erforderlich.

Früher hieß es zu Klasse AM einfach nur, dass damit Kleinkrafträder bis 50ccm und 45 km/h gefahren werden dürfen. Es gab keine Leistungsgrenze. Die Hersteller haben teilweise sogar Leistungssteigerungen verkauft, wie Yamaha mit dem Powerup-Kit. Und ein auf 25 gedrosselter Roller war damals schlichtweg noch ein Mofa.

Heute schreibt der §6 FeV vor, dass mit Klasse AM ein L1eB-Fahrzeug nach EU-Richtlinie 168/2013 gefahren werden darf, diese wiederum definiert L1eB als max 45 km/h und max 4 kW.

Beim Mofa wird jetzt zwischen klassischem Fahrrad mit Hilfsmotor (z.B. Prima 5) und geschwindigkeitsreduziertem Kleinkraftrad der Klasse L1eB (z.B. gedrosselter Roller) unterschieden, und auch ein gedrosseltes L1eB-Fahrzeug ist ein L1eB-Fahrzeug, daher auch hier max 4 kW.

Kann gut sein. Gerade beim Einspritzer Modell und entfernte drosseln.