Ansprechpartner für Bewerbungsanschreiben?
Wenn in einer Stellenausschreibung ein Ansprechpartner für telefonische Rückfragen angegeben ist, kann man das Anschreiben auch an diese Person richten? In meinem speziellen Fall ist die genannte Person wohl für fachliche/inhaltliche Fragen da, aber es gibt auch eine Personalerin (die ist nicht in der Ausschreibung genannt). An wen würdet ihr das Anschreiben richten? Nur deswegen anzurufen, um zu fragen, an wen ich schreiben soll, finde ich auch blöd.
2 Antworten
Anrufen, nachfragen.
Das wird firmenübergreifend nicht einheitlich gehandhabt.
Der "Ansprechpartner für Fachfragen" ist meist nicht derjenige, der die Bewerbung auch am Ende erhält - das ist typischerweise der Personaler.
Beispiel aus meinem Beruf: für Stellenausschreibungen in der Pflege wird bei uns die Stationsleitung als "fachlicher Ansprechpartner" angegeben, die Bewerbungen landen jedoch trotzdem bei mir.
Wenn kein spezifischer Ansprechpartner genannt wird, an den die Bewerbung zu richten ist, dann sollte sie an die Personalabteilung geschickt werden und das Anschreiben beginnt mit "Sehr geehrte Damen und Herren,"
Dann schick´ es halt an diese Person. Die wird das dann notfalls weiterleiten.
Auch wenn für Personal nur eine zuständige Person auf der Homepage steht? Die angegebene Mailadresse ist bewerbung@..., also geht es vermutlich an die einzige Personalerin,