Als Zeuge bei Ordnungsamt vorgeladen aber bin Beschuldigter?

7 Antworten

Da hat der Ordnungsamts-Mitarbeiter einen handwerklichen Fehler begangen, da deine Identität als Fahrer ja vor Ort festgestellt wurde. Einfach das Bussgeld bezahlen und fertig.


eyko2002 
Fragesteller
 28.07.2023, 00:15

Habe kein Bußgeld bekommen, nur die Vorladung

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Still  28.07.2023, 06:39
@eyko2002

Wie ich schon schrieb: vermutlich ein handwerklicher Fehler, dass das Amt den Betroffenen (also dich) als Zeugen erfasst hat.

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wenn ich nicht erscheine droht mir eine Strafe von bis zu 1000€

Lass Dich von den Hilfssherrifs nicht verrückt machen. "Einladungen" vom Ordnungsamt muss man keine Folge leisten, als Zeuge nicht und erst recht nicht als Beschuldigter.

Du bist Zeuge, weil Du den Wagen deines Vaters (betroffener Halter) gefahren bist. Als Zeuge darfst Du in dem familiären Verhältnis von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das könnte aber dazu führen, das deinem Vater ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

Im Falle des Verstosses gegen die Meldepflicht, würde ich der Aufforderung, dich umzumelden, schnellstmöglich nachkommen, sonst drohen tatsächlich Bussgelder bis zu 1.000 Euro.

In den rechtlichen Möglichkeiten sind die Hilfssheriffs des Ordnungsamtes der Polizei gleichgestellt. Sie sind Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft. Laden sie dich als Zeugen vor (üblicher Trick übrigens), musst du zumindest dort erscheinen. Es wird sich zwar kein Richter finden, der dich wegen einer OWi vorführen lässt, aber möglich wäre das.

Das Gesetz, dass du als Zeuge nicht erscheinen musst, hst sich im August 2017 geändert. Jetzt muss man.


Artus01  28.07.2023, 14:07
In den rechtlichen Möglichkeiten sind die Hilfssheriffs des Ordnungsamtes der Polizei gleichgestellt. Sie sind Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft.

Wo steht das bitte?

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wiki01  28.07.2023, 17:15
@Artus01

Wenn das Ordnungsamt als Verfolgungsbehörde tätig ist, so hat es die gleichen Rechte und Pflichten wie die StA (§ 46 OWiG). Dazu gehört auch das Recht zur Vorladung. Die Vorführung bei Nichterscheinen bleibt zwar dem Richter vorbehalten, aber ein Ordnungsgeld kann auch vom O-Amt auferlegt werden.

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das sind zwei völlig getrennte Sachen, einmal der landwirtschaftliche Weg und einmal dein Wohnsitz.

Wenn du umziehst, musst du dich innerhalb von zwei Wochen auch ummelden.

Aber egal. Es gibt keinen Grund nicht dorthin zu gehen. Es steht unzweifelhaft fest, daß du gefahren bist und daß es ein landwirtschaftlicher Weg war. Warum solltest du das denen nicht sagen?


eyko2002 
Fragesteller
 27.07.2023, 12:29

Das wissen die doch schon deswegen versteh ich nicht wieso die einen dafür vorladen

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anwesende  27.07.2023, 12:30
@eyko2002

dann lass es dir doch von denen erklären. Nichts ist einfacher als das.

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Artus01  27.07.2023, 15:15
Aber egal. Es gibt keinen Grund nicht dorthin zu gehen.

Natürlich gibt es Gründe dort nicht hinzugehen, schon allein um sich nicht selbst in irgendwas reinzureiten. Einladungen vom Ordnungsamt muss man ohnehin nicht Folge leisten.

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anwesende  28.07.2023, 12:14
@Artus01
wenn ich nicht erscheine droht mir eine Strafe von bis zu 1000€

sagt der Fragesteller. das erscheint mir auch wesentlich plausibler als deine Meinung zum Thema Einladungen vom Ordnungsamt.

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Artus01  28.07.2023, 13:59
@anwesende

Nicht plausibel ist mehr dieser Unsinn mit den 1000 Euronen. Solchen Blödsinn gibt selbst die Polizei nicht von sich.

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