Als Zeuge bei Ordnungsamt vorgeladen aber bin Beschuldigter?
Hey Leute ,
ich wohne in Baden-Württemberg
ich bin neulich mit dem Auto eine Stelle hochgefahren, die nur für landwirtschaftlichen Verkehr frei ist. Auf dem Rückweg hat mich das Ordnungsamt erwischt, meine Papiere (Führerschein, Ausweis) kontrolliert und wir haben kurz darüber geredet dass ich aktuell seit 3 Tagen eine andere Adresse habe und zu meinem Vater gezogen bin (der auch Fahrzeughalter ist), das noch ummelde. Die alte Adresse habe ich auch durchgegeben , da ich wusste dass das mit dem Umzug noch nicht ganz feststeht. Tja wohne wieder zuhause , bei meiner regulären Adresse.
mir wurde gesagt ich kriege ein Bußgeld von 50€ .
mein Vater wurde angerufen vom Ordnungsamt , es wurde gefragt wo ich denn wohne etc.
jetzt habe ich eine Vorladung vom Ordnungsamt bekommen als Zeuge in einer Ordnungswidrigkeit am (Ort wo ich gefahren bin) des Fahrers des Autos mit den Kennzeichen (Kennzeichen von meinem Vater).
wenn ich nicht erscheine droht mir eine Strafe von bis zu 1000€
ich bin doch kein Zeuge sondern Beschuldigter in dem Fall hä ? Ich verstehe gar nicht was die von mir wollen die sollen mir doch das Bußgeld einfach zuschicken ?
ind als Beschuldigter muss ich doch eh nicht hin oder ?
plus der Weg dorthin ist Sau weit und ohne Auto komme ich da eh nicht gut hin
kann ich nicht einfach ne schriftliche Aussage machen?
was wollen die denn
7 Antworten
Da hat der Ordnungsamts-Mitarbeiter einen handwerklichen Fehler begangen, da deine Identität als Fahrer ja vor Ort festgestellt wurde. Einfach das Bussgeld bezahlen und fertig.
wenn ich nicht erscheine droht mir eine Strafe von bis zu 1000€
Lass Dich von den Hilfssherrifs nicht verrückt machen. "Einladungen" vom Ordnungsamt muss man keine Folge leisten, als Zeuge nicht und erst recht nicht als Beschuldigter.
Du bist Zeuge, weil Du den Wagen deines Vaters (betroffener Halter) gefahren bist. Als Zeuge darfst Du in dem familiären Verhältnis von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das könnte aber dazu führen, das deinem Vater ein Fahrtenbuch auferlegt wird.
Im Falle des Verstosses gegen die Meldepflicht, würde ich der Aufforderung, dich umzumelden, schnellstmöglich nachkommen, sonst drohen tatsächlich Bussgelder bis zu 1.000 Euro.
In den rechtlichen Möglichkeiten sind die Hilfssheriffs des Ordnungsamtes der Polizei gleichgestellt. Sie sind Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft. Laden sie dich als Zeugen vor (üblicher Trick übrigens), musst du zumindest dort erscheinen. Es wird sich zwar kein Richter finden, der dich wegen einer OWi vorführen lässt, aber möglich wäre das.
Das Gesetz, dass du als Zeuge nicht erscheinen musst, hst sich im August 2017 geändert. Jetzt muss man.
In den rechtlichen Möglichkeiten sind die Hilfssheriffs des Ordnungsamtes der Polizei gleichgestellt. Sie sind Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft.
Wo steht das bitte?
Wenn das Ordnungsamt als Verfolgungsbehörde tätig ist, so hat es die gleichen Rechte und Pflichten wie die StA (§ 46 OWiG). Dazu gehört auch das Recht zur Vorladung. Die Vorführung bei Nichterscheinen bleibt zwar dem Richter vorbehalten, aber ein Ordnungsgeld kann auch vom O-Amt auferlegt werden.
das sind zwei völlig getrennte Sachen, einmal der landwirtschaftliche Weg und einmal dein Wohnsitz.
Wenn du umziehst, musst du dich innerhalb von zwei Wochen auch ummelden.
Aber egal. Es gibt keinen Grund nicht dorthin zu gehen. Es steht unzweifelhaft fest, daß du gefahren bist und daß es ein landwirtschaftlicher Weg war. Warum solltest du das denen nicht sagen?
Das wissen die doch schon deswegen versteh ich nicht wieso die einen dafür vorladen
Aber egal. Es gibt keinen Grund nicht dorthin zu gehen.
Natürlich gibt es Gründe dort nicht hinzugehen, schon allein um sich nicht selbst in irgendwas reinzureiten. Einladungen vom Ordnungsamt muss man ohnehin nicht Folge leisten.
Nicht plausibel ist mehr dieser Unsinn mit den 1000 Euronen. Solchen Blödsinn gibt selbst die Polizei nicht von sich.
Habe kein Bußgeld bekommen, nur die Vorladung