Bußgeld in der Probezeit?
moin, hatte 2x hintereinander abends im leeren parkhaus beim anfahren die reifen durchdrehen/quitschen lassen für ca. 1sek. (kavalierstart). da waren noch 1-2 gruppen jugendliche, wenn mich einer angeschissen hätte müsste ich mit einem bußgeld von 80€ rechnen, hätte dies konsequenzen für meine probezeit wie zum beispiel ein aufbauseminar?
ein aufbauseminar bekommt man doch nur bei punkten oder nicht?
wäre dies ein b oder schon a verstoß?
verfolgt die polizei so etwas überhaupt wenn jemand anruft und sagt hier hat jemand die reifen kurz durchdrehen lassen?
wie will die polizei beweisen das ich dies tatsächlich war wenn es keine beweise gibt.
ps: 1-2 leute da kennen mein name sowie kennzeichen und adresse falls mich einer angeschissen hat.
4 Antworten
80€ Bußgeld, + 28,50€ kosten, kein Punkt, kein Fahrverbot, keine Probezeitrelevanz (weder A- noch B-Verstoß).
Mit einer Verfolgung durch die Polizei ist zu rechnen, wenn sie es selber feststellen oder ein Zeuge es anzeigt.
So etwas würde ich den Jugendlichen kaum zutrauen, dass sie sich gegenseitig bei der Polizei anschwärzen, deshalb würde ich mir jetzt darüber noch keine Sorgen machen.
da war der vater von einem dabei und 1-2 von den der gruppe können mich nicht leiden und das ist eher mein problem ansonsten würde ich mir auch keine sorgen machen. 😅
aber welche jugendliche die im parkhaus am trinken sind rufen die cops und ein paar kannte ich auch, denke nicht das die das zulassen würden aber kopf f*ck ist trotzdem das einer später angerufen hat wenn die sich später aufgeteilt haben. 😅
Hallo,
eigentlich ist doch der Verstoß ein Lacher.
Aber das wichtigste ist die Probezeit.
Aber warte es erstmal ab, vermutlich drückt nur das "schlechte Gewissen".
Gruß
das wird es sein, ich liebe mein führerschein und habe keine lust probleme zu bekommen wegen solchen kleinigkeiten. 😅
Da das ganze außerhalb vom öffentlichen Verkehrsraum stattgefunden hat, wenn man davon ausgeht, das das Parkhaus mit einer Schrankenanlage versehen ist, gibt es keine Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Bussgeldes nach der von dir vermuteten Vorschrift. Allerdings kann man dir ein Verwarn-/Bussgeld auferlegen wegen Erzeugung vermeidbaren Lärmes, was aber keine Auswirkungen auf verkehrsrechtliche Dinge hat.
Die Schranke ist nicht das entscheidende Kriterium. Wenn jeder einen Parkschein ziehen und damit das Parkhaus befahren kann, ist es trotzdem öffentlicher Verkehrsraum. Nur wenn die Schranke beispielsweise mit einem Schlüssel oder einem Mitgliedsausweis zu öffnen ist, ist der Nutzerkreis eng umschlossen und es liegt kein öffentlicher Verkehrsraum vor.
ja, war mit schranke. ohne eine parkkarte zu ziehen kommt man mit ein pkw nicht rein. 😅