450€ Wohngeld, wie viel wird angerechnet?

1 Antwort

Wenn Du tatsächlich auch Wohngeld von der Wohngeldbehörde meinst, dann blieben von deinem Erwerbseinkommen beim Wohngeld als Kind unter 25 Jahren im Monat nur 100 Euro pauschal als Freibetrag.

Der Rest würde beim Wohngeld in die Berechnung mit einfließen, also sich der Anspruch zumindest ganz sicher verringern, deinen Lohn bekommst Du dann natürlich in voller Höhe von Arbeitgeber gezahlt.

Müsstest dich dann mit deinem Vater bzw.deinen Eltern selber einigen, was Du bei einer Kürzung des Wohngeldes dann von deinem Einkommen zum Ausgleich abgeben musst btw.sollst.

Wenn Du dich aber irrst, was ich bei deiner Frage vermute, wenn dein Vater der einzige ist der Einkommen erzielt und das auch nur bei 1300 Euro liegt, dann sieht die Sache anders aus.

Ich nehme an das ihr dann Bürgergeld vom Jobcenter und kein Wohngeld von der Wohngeldbehörde bekommt, denn dafür ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich und da sehe ich diese 1300 Euro etwas eng.

Sollte meine Vermutung also stimmen, dann würde seit Juli 2023 von einem Minijob bzw.bis auf dessen Höhe von derzeit 520 Euro Brutto gleich Netto nichts mehr auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Das Kind muss nur unter 25 und Schüler, Azubi oder Stundent sein, melden und nachweisen muss dein Vater bzw.die Eltern es dann dennoch beim Jobcenter.

Als Schüler darf das Kind dann in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen, bei minderjährigen Kindern muss dann natürlich das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden.

Im Internet findest Du auch kostenlose Rechner für Wohngeld und Bürgergeld.