Als Studienabbrecher HartzIV beantragen?

2 Antworten

Zuerst einmal: Da er seine Arbeitslosigkeit selber verschuldet durch Abbruch des Studiums und Eigenkündigung des Nebenjobs, bekommt er erst mal 12 Wochen lang GAR NIX, auch keinen Mietzuschuss.

Sobald er ein festes Einkommen/Arbeit hat, wird er das BaföG-Darlehen zurück zahlen müssen.


Agamemnon712  20.02.2020, 06:53
bekommt er erst mal 12 Wochen lang GAR NIX, auch keinen Mietzuschuss

Das gilt grundsätzlich bei Anspruch auf Arbeitslosengeld (1), welcher hier kaum gegeben sein dürfte.

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Agamemnon712  21.02.2020, 05:25
@Dea2019

Nein, das gilt nicht für ALG 2:

Sanktionen sind bei Leistungebeziehern, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, pro 'Vorfall' auf 3 x 30 % Leistungskürzung begrenzt. Kumuliert meines Wissens nach auf 3 x 40 %.

Und das ist alles andere als gar nichts.

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Dea2019  21.02.2020, 12:22
@Agamemnon712

§ 31 SGB II Pflichtverletzungen

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit fortzuführen.

(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,

4. sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Daraus schlussfolgert, dass auch das Jobcenter bei unbegründetem Abbruch des Studiums (Ausbildung) bzw Eigenkündigung des Nebenjobs eine 12-wöchige Sperrzeit gemäß SGB3 (ALG1) verfügen kann. Und während so einer Sperrzeit gibt es NIX, NADA, NIENTE. Also keine Krankenversicherung, kein Mietzuschuss, keine Lebensmittelgutscheine.

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Sobald er exmatrikuliert ist, sollte er Anspruch auf ALG 2 vom Jobcenter haben.

Das Einkommen aus dem Minijob wird angerechnet.