Hartz IV nach Studienabbruch?
Aufgrund persönlicher Umstände (hauptsächlich Einsamkeit und Depressionen) und bisherigem Scheitern überlege ich mir, mein Studium abzubrechen und stattdessen Hartz 4 zu beziehen. Ich lebe zwar alleine, bin aber unter 25, was für Rechte habe ich und was gibt es zu beachten?
Ich habe mir ein Budget mit dem Regelsatz erstellt, finanziell könnte ich mir mehr als genug leisten, ich lebe zzt. von deutlich weniger und komme trotzdem ausreichend gut aus, selbst mit nur 70% davon (mehr als 30% dürfen die ja laut BVerFG nicht mehr abziehen). Bzgl. Geld für Aktivitäten mit Freunden, Dates oder oder einer späteren Familie o.ä. bin ich so oder so ein hoffnungsloser Fall, da brauche ich mir also keine finanziellen "Sorgen" machen (Glück gehabt, ich weiß :)) ).
Was würde mich erwarten, bezüglich bürokratischer Compliance, Maßnahmen etc., wie würde dahingehend mein Alltag aussehen?
Edit: Bitte keine Off-topic Antworten (Therapie suchen etc.)
Edit: bitte keine off-topic Antworten (Ausbildung suchen, Therapie etc.)
4 Antworten
Himmel, such dir einen Ausbildungsplatz und mach eben eine Ausbildung, wenn das Studium dich überfordert! Und wenn du denkst, an Depressionen erkrankt zu sein, geh zum Arzt, lass eine ordentliche Diagnose erstellen und nutz dann die Behandlungsmöglichkeiten, die du in diesem Land dank des guten sozialen Systems kostenlos bekommst!
Hast du jemals eine Arbeit gehabt und eingezahlt ? Wenn nicht kannst du dir Arbeitslosengeld abschminken.
Grundsicherung wäre dann das nächste...
Oder du könntest dir auch einfach eine Ausbildung suchen (jetzt geht das noch, relativ gut, wenn du noch länger wartest, fährt der Zug ab)
Oder einfach so was arbeiten. Währe auf jedenfall alles besser als H4
Hast du soviel Angst vor dem Scheitern das du direkt zum tiefsten Abgrund willst? Ehrlich ich war selbst mal ein Jahr auf diesen Mist angewiesen, das wünsche ich keinen, und schon gar nicht einen gesunden jungen Menschen der was besseres machen könnte . Aber da wird dich das Amt auch drauf bringen, H4 ist nämlich eine "Leistung" und das Amt erwartet dafür eine "Gegenleistung" und zwar das du dich bewirbst oder an Maßnahmen teilnimmst die dich bereit für die Arbeit machen
bin aber unter 25
Damit hat es sich schon erledigt. Bis zum 25. Lebensjahr sind deine Eltern finanziell für dich Verantwortlich.
Das stimmt doppelt nicht. Mindestens!
Wenn er mit 26 erwerbsunfähig wird, entfällt dann die elterliche Unterhaltspflicht? - Nein!
Wenn er als Erwerbsfähiger mit 22 seine Ausbildung abbricht, entfällt dann die elterliche Unterhaltspflicht? Ja!
Wenn er unter 25 ALG II beantragt, kann er dann auf den elterlichen Haushalt verwiesen werden? Kommt darauf an, schreibt SGB II § 22 Absatz 5.
Du kannst ALG 2 beantragen. Da Du unter 25 Jahren alt bist, kann das Jobcenter von Dir verlangen, wieder zu Deinen Eltern zu ziehen.
Mit diesen würdest Du dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Falls Deine Eltern "gut" verdienen, würdest Du kein ALG 2 bekommen.
Angesichts Deiner Fragestellung stellt sich mir die Frage ob Du überhaupt erwerbsfähig bist, was eine Grundvoraussetzung für den Bezug von ALG 2 ist.
Die Schlußfolgerung, dauerhaft ALG 2 beziehen zu könne, da das Jobcenter ja eh nicht mehr als 30 % sanktionieren kann, kann sich als Trugschluß erweisen.
Falls Du Deinen Mitwirkungspflichten dauerhaft nicht nachkommst, keiner Einladung folgst, etc., wird es Dich mutmaßlich irgendwann auf Deine Erwerbsfähigkeit hin begutachten lassen. Gar nicht erst zu reden davon, daß Du dazu verpflichtet bist, das Jobcenter auf Deinen Gesundheitszustand hinzuweisen, was möglicherweise von sich aus eine amtsärztliche Begutachtung nach sich zieht.
Ich hatte mal einen Minijob, war jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Meines Wissens nach haben bisherige Einzahlungen nur Einfluss auf ALG I (Arbeitslosenversicherung), dass ich die nicht bekomme ist mir vollkommen klar. Dass bisherige Erwerbstätigkeit auch auf ALG II (Hartz IV) Einflüsse hat, ist mir jedoch neu. Falls das wirklich so ist, würde ich Links dazu sehr schätzen.