Aktie mit Verlust verkaufen?

6 Antworten

Die Frage ist, welche Zukunftsperspektiven bei den Fundamentaldaten erwartet werden.

Davon sollte eine Entscheidung über den Verkauf oder Nichtverkauf abhängen.

Die Verluste werden in einem Steuertopf bei der Bank geführt und mit etwaigen Gewinnen miteinander verrechnet.

Nach Abschluss eines Kalenderjahres schicken Dir in Deutschland ansässige Kreditinstitute eine entsprechende Jahressteuerbescheinigung zu, die Du bei der Steuererklärung mit einreichen kannst.

Beim Aktienverkauf wird Dir der Gegenwert der verkauften Aktien abzüglich der Transaktionskosten auf das Verrechnungskonto überwiesen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Investition in Aktien, Geldsystem

Ist immer eine hochindividuelle Abwägung - Zukunftsperspektiven des Papier, Vergangenheitsentwicklung, Marktentwicklung, ...wie lange bist du bereit es ggf. auszusitzen etc. .

Grundsätzlich kann ich aus Erfahrung sagen dass sich das Aussitzen -so du nur mit Geld handelts was nicht schmerzt und welches du somit du auch eine Weile auf Eis haben kannst- bei soliden Unternehmungen fast immer lohnt.

Eine Paperhand zu sein, welche bei einem Kantenabbruch sofort verkauft, rechnet sich dagegen quasi nie. Alleine schon weil die Wahrscheinlichkeit eines Rebound (...durch gestellte "Körbchen" welche automatisch beim Abbruch erfüllt werden, sowie proaktive Käufe und weitere Faktoren...) potentiell zur Intensität des Abbruch steigt.

Ausnahmen bilden hier monumentale Ereignisse (Beispielsweise wenn China Taiwan annektiert und damit TSMC kaltstellt, derweil du zu guten Teilen in der Chipindustrie investiert bist - dann ist ein abreißen des Pflaster besser jetzt als in 5 Minuten durchaus sinnvoll..) .

Grundsätzlich gibt es aber auch Situationen wo ein Stoploss mal Sinn ergeben kann - insbesondere wenn im laufenden Jahr schon einiges ins Gewinntöpfchen gefüllt wurde. Ich selbst habe dieses Jahr auch bereits bei einem bestimmten Papier einen mittleren 4-Stelligen Verlust zu beklagen gehabt und realisiert, welcher jedoch dankenswerterweise aus besagtem bereits gut gefüllten Gewinntöpfchen zu ~26,3% vom Steuerzahler bepflastert wurde.

So lange die Bilanz noch sehr positiv ist, darf das auch mal sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Verlust erscheint automatisch in deinem Verlustverrechnungstopf. Der Verlustverrechnungstopf verfällt nicht. Beim Verkauf anderer Aktien mit Gewinn werden dann automatisch die Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf berücksichtigt.

Gewinne werden mit möglichen Verlusten verrechnet, bevor sie besteuert oder durch den Freistellungsauftrag ausgeglichen werden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Inkognito-Nutzer   13.05.2024, 16:50

Also reicht es die zu verkaufen, und ich muss nicht das Geld, was dann auf dem verrechnungskonto ist, nochmal irgendwohin schieben? Ich kann es normal nutzen, um bald neuen Aktien oder so zu kaufen?

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maennlich2002  13.05.2024, 16:51
@Inkognito-Fragesteller

Wenn du Aktien verkaufst erhältst du das Geld auf dein Verrechnungskonto und mit diesem Geld kannst du direkt andere Käufe tätigen (wenn du Aktien mit Gewinn verkaufst und dein Freistellungsauftrag bereits vollständig genutzt wurde oder du keinen hast und keine Verluste im Verlustverrechnungstopf sind, so fallen Steuern beim Verkaufen an).

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Also bei meiner Bank ist es so, dass der Verlust automatisch mit den steuerpflichtigen Gewinnen gegengerechnet wird. Jedoch ist es zumindest hier bei uns in Österreich so, dass nicht die gesamten Verluste ausgeglichen werden, sondern nur eine fiktive negative Kapitalertragssteuer (also 27,5%).

So toll ist das mit dem Gegenverrechnen also nicht.

Grundsätzlich gilt bei mir eher die Regel, dass man Verluste niemals realisiert, wenn eine Firma nur an der Börse schwächelt, aber gute Fundamentaldaten und Ergebnisse vorweisen kann, denn dann steigt der Kurs irgendwann auch wieder.

Mein Broker verrechnet die Verluste automatisch. Wenn du aber noch nie was verkauft hast, kann das höchstens mit deinen Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Alles muss natürlich im gleichen Jahr geschehen. Also Gewinne und Verluste aus dem selben Jahr.


maennlich2002  13.05.2024, 19:13
Alles muss natürlich im gleichen Jahr geschehen. Also Gewinne und Verluste aus dem selben Jahr.

Das ist nicht richtig.

In Deutschland können Verluste aus Kapitalanlagen, einschließlich Aktien, unbegrenzt mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Wenn die Verluste höher sind als die Gewinne, können Sie den verbleibenden Verlust auf die nächsten Jahre vortragen. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Verlustvortrag.

Quelle: https://www.sparkasse.de/aktuelles/aktienverluste-steuerlich-verrechnen.html#

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SuperB18  14.05.2024, 08:49
@maennlich2002

Keiner meiner beiden Broker macht das. Die setzen beide im Januar alles auf Null.

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