AdA-Schein - Muss man sich für einen konkreten kaufmännischen Beruf festlegen?
Hallo ihr Lieben,
bei dem IHK-Anmeldeformular für den Vorbereitungslehrgang "Ausbildung der Ausbilder" muss ich angeben, in welchen Beruf ich ausbilden möchte. Da ich selber gelernte Industriekauffrau bin, würde sich das natürlich anbieten; aber wie wäre es, wenn ich beispielsweise einmal bei einem Unternehmen beschäftigt sein werde, bei dem es nur Bürokaufleute gibt? Ist der Schein dann trotzdem gültig? Oder kann ich auch generell "Büroberufe" angeben?
Danke für euere Hilfe!
3 Antworten
Hallo,
die AEVO-Prüfung / -Qualifikation bezieht sich auf die berufs- und arbeits-pädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Wenn Sie einmal in einem anderen Beruf ausbilden, wird auch dort die von Ihnen erworbene AEVO-Qualifikation anerkannt.
Wenn Du einen ähnlichen Beruf hast, prüft in der Regel die zuständige Stelle die fachliche Eignung. Bei circa 75% Übereinstimmung der Berufsinhalte bist Du in der Regel geeignet.
Ich denke, Du solltst den Beruf angeben, für den Du ausbilden möchtest. Bei der praktischen Prüfung gibst Du ja eine entsprechende Unterweisung. Der ADA Schein bleibt natürlich gültig, er ist ja nur eine der Voraussetzungen für eine bestimmte Ausbildungsberechtigung des Betriebes. Als Industriekauffrau kannst Du auf jeden Fall auch die anderen Büroberufe ausbilden. Als Bürokauffrau dürftest Du jedoch nicht unbedingt Industriekaufleute ausbilden, da hier nicht ohne Weiteres die entsprechenden Kenntnisse unterstellt werden.