Ablehnung Übergangsgeld nach Sperrzeit vom Arbeitsamt?

4 Antworten

Während der Sperrzeit ist man zwar versichert, aber ohne Anspruch auf Krankengeld oder Übergangsgeld, denn das sind Lohnersatzleistungen für entgangenes Arbeitsentgelt. Da der Leistungsbeginn in die Zeit der Sperre fällt, besteht kein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.

ALG I bekommst er erst, wenn der wieder arbeitsfähig ist.

Auch bei der Sperre durch das Arbeitsamt war er zwar krankenversichert, jedoch ihne Anspruch auf Geldleistungen. D.h. Krankengeld stand und steht ihm während der Sperre nicht zu. Damit auch kein Übergangsgeld, denn das hat Lohnersatzfunktion.

Es bleibt euch, das ist bedauerlich für ihn und euch, nur der Gang zum Jobcenter. Wenn er jedoch derzeit krank ist und keine 3 Stunden/ Tag arbeiten könnte, dann wird das Jobcenter an das Sozialamt verweisen.

Artbeitslosengeld kann er erst beziehen, wenn er wieder arbeitsfähig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ALG II bekäme er nur, wenn er 3 Stunden täglich arbeiten könnte. Das kann er ja nun momentan nicht.

Für die Zeit der Reha müsste er vom Hausarzt nachträglich krank geschrieben werden. So war es jedenfalls bei mir. Da ich im ALG - II - Bezug war, bekam ich für die Zeit weiterhin ALG II.

Fragt mal bei der Krankenkasse nach.

Erst einmal hätte er sofort mit Hilfe eines Anwalts, diesen aufgenötigten Aufhebungsvertrag aufheben lassen sollen. Hoffentlich hat er das wenigstens in die Wege geleitet.

Wahrscheinlich müsst ihr bis zur Klärung der Angelegenheit zum originären Sozialamt.

Versucht auf jeden Fall mit Beratungshilfe einen Anwalt einzuschalten.

Allerdings steht die Sache schlecht für euch weil die Termine nicht eingehalten wurden.