Nicht ausbildungssuchend gemeldet, trotzdem familienversichert?
Guten Abend,
Bin ich obwohl ich beim Arbeitsamt nicht mehr als ausbildungssuchend gemeldet bin trotzdem bei der Familienkasse noch bis 21 bzw 23 mitversichert?
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin 18 und habe dieses Jahr im Juli mein Abitur gemacht und fange nächstes Jahr eine Ausbildung an.
Bis vor knapp zwei Monaten war ich beim Arbeitsamt noch als ausbildungssuchend gemeldet. Jedoch wurde ich abgemeldet und bin somit nicht mehr als ausbildungssuchend gemeldet.
Ich bin aber vor 5 Wochen mit dem Fahrrad gestürzt und habe mir meinen Arm gebrochen. Ich war im Krankenhaus CT, Röntgen, Gips und jetzt Physiotherapie. Das volle Programm halt.
Aber bin ich obwohl ich nicht mehr als ausbildungssuchend gemeldet bin trotzdem noch familienverischert? Ich mache mir da gerade echt Sorgen das ich in 1-2 Monaten eine Rechnung von paar Tausend Euro im Briefkasten habe.
1 Antwort
Hi Lukas761,
die kostenlose Familienversicherung über die Eltern hat nichts mit "Ausbildungssuchend gemeldet oder nicht" zu tun, sondern allein dein Alter, dein Status und dein Einkommen sind maßgebend! Einfach mal googeln nach: Name der Krankenkasse der Eltern, Leistungen, Familienversicherung
Bei der AOK sieht dies folgendermaßen aus: Voraussetzungen für die Familienversicherung
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
- Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 445 Euro, bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) 450 Euro nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Gruß siola55