Ab welcher Einkommshöhe in der Ausbildung hat man kein Unterhaltsanspruch mehr?

3 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Kann man so nicht sagen...

Wohnt das Kind nicht mehr Zuhause, dann ist der Bedarf erstmal mit 860 Euro inkl. Kindergeld anzusetzen.

Wohnt es dagegen noch Zuhause, dann wäre der Bedarf nach dem bereinigten Netto der Eltern zu berechnen. Hätten die Eltern da z.B. bis 11000 Euro bereinigtes Netto, dann liegt der Zahlbetrag für ein volljähriges Kind bei 888 Euro.

Von der Ausbildungsvergütung werden pauschal schon mal 100 Euro abgezogen. Das Kindergeld wird ab Volljährigkeit voll angerechnet.

Verdienen die Eltern gar mehr als 11000 Euro zusammen, dann steigt auch der Bedarf.

Kommt darauf an ob man noch beim anderen Elternteil im Haushalt lebt oder schon im eigenen und was die Eltern an bereinigtem Nettoeinkommen insgesamt haben und was Du an Nettovergütung bekommst.

Würdest Du z.B.unter 25 Jahren nicht mehr im Haushalt eines Elternteils leben, dann stünden dir derzeit monatlich 860 Euro Unterhalt zu.

Dann stünde dir das Kindergeld von derzeit 219 Euro und ab 2023 von 237 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

So blieben z.B.derzeit nach Abzug des Kindergeldes noch 641 Euro ungedeckter Bedarf bis zu 860 Euro Unterhaltsanspruch.

Würdest Du angenommen um die 750 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen, dann blieben nach pauschalem Abzug von 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen von der Nettovergütung noch 650 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Damit könntest Du dann deinen Bedarf selber decken und hättest keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.

Aber selbst wenn noch ein ungedeckter Bedarf bestehen würde, müsstest Du dann nach dem Auszug in einer betrieblichen Erstausbildung vorrangig BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Dafür findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Sobald das Auszubildendenentgelt monatlich den Betrag von 970 Euro netto übersteigt. ( Unterhaltsanspruch nach Düsseldorfer Tabelle wären für außerhalb des Elternhauses lebende Auszubildende incl. des gesetzlichen Kindergeldes 860 Euro. - Vom Entgelt kann ein Freibetrag von 90 Euro abgezogen werden ) .