50ccm Roller offen fahren mit Pkw Führerschein?

5 Antworten

Nein!
in den Papieren vom Roller ist die maximale Höchstgeschwindigkeit eingetragen und diese beträgt 45 km/h.

Genau genommen darf man nicht mal mit der Führerscheinklasse A einen Roller fahren, der laut Papieren nur 45 km/h schnell ist, aber deutlich flotter ist.

Man spricht von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, also der Geschwindigkeit für die der Roller ausgelegt ist.
Ist dieser viel zu schnell könnte dieser nicht mehr verkehrssicher sein, da z.B. die Bremsen nicht mehr aussreichen.
Evtl. ist es auch so, dass die Bereifung für höhere Geschwindigkeiten nicht ausgelegt sind.
Ich habe mal Reifen für einen Roller gesehen, die waren laut Aufdruck nur bis 60 km/h zugelassen.
Den Roller wird keine Versicherung versichern, also wird man diesen wohl als normalen Roller versichern müssen.
Wenn man im Besitz der Führerschein Klasse A oder B ist, hat man wegen Fahren ohne Führerschein keine Probleme, könnte aber Punkte wegen Fahren ohne Versicherungsschutz sowie dem nicht verkehrssicherem Fahrzeug erhalten.
Beim Führerschein auf Probe könnte dieser dann weg sein, oder man könnte eine Nachschulung zu erwarten.

Nein, der PKW-Führerschein enthält nur Klasse AM. Damit dürfen nur Roller bis 45 bzw 50 km/h gefahren werden.

Nein, der Roller darf nicht schneller als 45 km/h fahren!

klar, wenn er serienmässig nicht mehr als 45km/h schafft. oder man hat den Alten Dreier; anfang der 80iger, der hat auch den 125iger in der Tasche.