35 km/h zu schnell Probezeit?

2 Antworten

Muss ich zwangsläufig zum Aufbauseminar

Ja. Aufbauseminar und Probezeitverlängerung sind zwingende Rechtsfolgen, die Behörde hat hier kein Ermessen.

Der Brief zum Aufbauseminar und zur Probezeitverlängerung kommt separat von der Fahrerlaubnisbehörde. Und diese kann erst tätig werden, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

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Eine Überschreitung um 26 - 30 km/h (nach Toleranzabzug) innerorts hat regelmäßig folgende Konsequenzen:

  • 180,00 € Bußgeld (TBNR 141713; 11.3.5 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
  • Sofern innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wurde: 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV)

Eine Überschreitung um 31 - 40 km/h (nach Toleranzabzug) innerorts hat regelmäßig folgende Konsequenzen:

  • 260,00 € Bußgeld (TBNR 141714; 11.3.6 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 2 Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.2.3 FeV)
  • 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 BKatV)

Wenn du noch in der Probezeit bist:

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein kostenpflichtiges (!) Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Hi, ein Fahrverbot gäbe es ab 31vorwerfbar zu schnell. Nun geht ein Tacho immer etwas vor und es wird noch eine Toleranz abgezogen. Da musst Du den Bußgeldbescheid abwarten, es könnte knapp werden.

Ein A- Verstoß und damit die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar ist es aber schon bei 21 zu schnell. Das wirst Du wohl haben, fürchte ich.