16 Tage am Stück arbeiten erlaubt?
3 Antworten
Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich. Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Grundsätzlich ist die Höchstarbeitszeit zu beachten. Sie dürfen pro Woche maximal 48 Stunden beschäftigt werden, wobei die Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erweitert werden kann, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf 8 Stunden werktäglich bzw. entsprechend 48 h/Woche stattfindet (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Im Gartenbau ja.... Leider
Ja, gibt es. Nennt sich Freizeitausgleich. Aber jeder AG händelt das anders. Wir haben ein Stundenkonto. Danach können wir dann bei Plus Stunden, entweder früher nach Hause, oder halt frei nehmen. Wie es Zeitlich gerade passt.
Hi,
während der Saison Arbeit ist dies bei einigen berufen erlaubt.
LG.
Das weiß ich auswendig leider nicht. Normalerweise gehört der Bereich Pflege nicht zu einer Saison.
Gibts wenigstens eine Regelung wie viele Tage man dann danach frei haben muss?