125ccm Auto?

4 Antworten

Ok, lange genug gewartet. Sie kommen nicht drauf. die bisherigen Antworten sind alle falsch.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Klasse A1:

– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht

übersteigt und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei
Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Du mußt also nicht dem Motor kleiner machen. Du mußt nur die Leistung auf 20PS begrenzen und die Hinterräder so weit zusammenschieben,  daß sie als nur ein Rad gelten.

Und wenn dir das zu viel Arbeit is, geh zu einem der das schon für dich erledigt hat:

https://youtube.com/watch?v=UJev43kId00

Du hast einen Führerschein für einspurige Fahrzeuge gemacht und nicht für mehrspurige.

HansHuber1337  26.01.2016, 15:48

Das ist falsch er darf quads und solche piagos fahren

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Papassohnnemann  26.01.2016, 17:02

Da bin ich mir nicht sicher ob das nicht auch Hubraum bezogen ist.(50ccm)

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Nein, ein 125ccm Auto darfst du mit dem A1 nicht fahren. Nur ein 49ccm Auto was maximal 45 kmh fährt. Eine normale 125er ist da empfehlenswerter

Ich kenne kein Auto in normaler grösse das einen solch winzigen Motor hat?!?

Werden die bloss so genannt oder kann mir jemand einen link zu einem solchen 50ccm Auto schicken?

batlenn 
Fragesteller
 26.01.2016, 14:01

Google einfach mal nach "Ligier Nova 50" oder so ;)

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checkpointarea  26.01.2016, 15:21

Es gibt eine ganze Reihe von solchen Fahrzeugen, die werden "Mopedautos" genannt. Der Rahmen erinnert allerdings an ein Pavillon, die Beplankung ist aus Kunststoff, nur so können die das maximal erlaubte Leergewicht von 350 kg unterschreiten. Wahlweise gibt es Ottomotoren mit höchstens 50 cm³ oder Dieselmotoren mit, ich glaube, etwa 400 cm³ Hubraum. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit liegt jeweils bei 45 km/h.

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