Könnte man den Weihnachtsmann nicht theoretisch wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung anzeigen?
Also nehmen wir mal an dass es den Weihnachtsmann wirklich gibt und dass ein Fliegender von Rentieren gezogener Schlitten wie ein anderes Fahrzeug behandelt werden würde.
Also es gibt ja in einigen Gegenden der Welt den brauch für den Weihnachtsmann Kekse und ein Glas Cherry rauszustellen und wenn der Weihnachtsbaum jedesmal das Glas austrinken würde dann hätte er inerhalb einer Nacht sicher mehrere Millionen Gläser Cherry getrunken hätte sprich erwäre warscheinlich Strengel dicht und in diesem Zustand eürde er ja seinen schlitten fahren wass ja ein eindeutiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung wäre könnte man ihn wenn es ihn den gäbe dan wegen Trunkenheit am Steuer anzeigen?
Achja der Schlitten hatt auch kein Rücklicht
5 Antworten
Nette Frage :) aber von den Vorschriften her nicht ganz richtig.
Da er fliegt und nicht fährt, gilt für ihn die Flugverkehrsordnung und nicht die Straßenverkehrsordnung. (Allein schon die Tatsache, dass er nicht von einem Flughafen aus startet und landet und ohne Sondergenehmigung über bewohntes Gebiet im Tiefflug fliegt, tststs)
ein Fliegender von Rentieren gezogener Schlitten
ist nicht wie ein Fahrzeug zu behandeln sondern wie ein Flugzeug.
Daher muss der Schlitten eine Zulassung des Luftfahrtbundesamtes besitzen, der Weihnachtsmann muss im Besitz einer Pilotenlizenz sein und der Flug ist bei der Flugsicherung anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
Den Anweisungen der Fluglotsen ist jederzeit Folge zu leisten.
Wegen
Straßenverkehrsordnung
einbruch
diebstahl (Kekse etc.)
tierquälerei
kinderarbeit
schwarzarbeit
und bestimmt noch vieles mehr haha
Die Kekse wurden ihm ja hingestellt. Aber wegen dem rest naja hast du Lust auf eine Sammelklage😂
Ich hoffe doch mal, dass er sich zumindest bei Flug über geschlossenen Ortschaften an das Tempolimit von 50 km/h hält.
Würde es ihn wirklich geben, hätte man das bei der Gesetzgebung berücksichtigt.
Betrunken etwas fliegen ist ja noch schlimmer