Könnte man den Weihnachtsmann nicht theoretisch wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung anzeigen?


18.12.2021, 23:29

Achja der Schlitten hatt auch kein Rücklicht

5 Antworten

Nette Frage :) aber von den Vorschriften her nicht ganz richtig.

Da er fliegt und nicht fährt, gilt für ihn die Flugverkehrsordnung und nicht die Straßenverkehrsordnung. (Allein schon die Tatsache, dass er nicht von einem Flughafen aus startet und landet und ohne Sondergenehmigung über bewohntes Gebiet im Tiefflug fliegt, tststs)


ein Fliegender von Rentieren gezogener Schlitten

ist nicht wie ein Fahrzeug zu behandeln sondern wie ein Flugzeug.

Daher muss der Schlitten eine Zulassung des Luftfahrtbundesamtes besitzen, der Weihnachtsmann muss im Besitz einer Pilotenlizenz sein und der Flug ist bei der Flugsicherung anzuzeigen und genehmigen zu lassen.

Den Anweisungen der Fluglotsen ist jederzeit Folge zu leisten.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/

Wegen

Straßenverkehrsordnung

einbruch

diebstahl (Kekse etc.)

tierquälerei

kinderarbeit

schwarzarbeit

und bestimmt noch vieles mehr haha


Reinkanation 
Fragesteller
 18.12.2021, 23:28

Die Kekse wurden ihm ja hingestellt. Aber wegen dem rest naja hast du Lust auf eine Sammelklage😂

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Ich hoffe doch mal, dass er sich zumindest bei Flug über geschlossenen Ortschaften an das Tempolimit von 50 km/h hält.

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Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
 - (Recht, Alkohol, Weihnachten)

Würde es ihn wirklich geben, hätte man das bei der Gesetzgebung berücksichtigt.